03.05.2023 - 6.1 Nachtragshaushalt 2023/2024
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 03.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Nach § 48 Kommunalverfassung M-V muss die Gemeinde eine Nachtragshaushaltssatzung erstellen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen in erheblichem Umfang bei einzelnen Aufwandspositionen getätigt werden sollen oder müssen. Gleiches gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen.
Der Nachtragshaushaltsplan muss nach § 7 GemHVO-Doppik im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung bereits geleistet oder angeordnet wurden oder absehbar sind, enthalten.
AL Finanzen, Herr Behrens
Die erste Nachbesserung nach beschlossenem Haushalt vor einem halben Jahr ist auf Grund der enorm gestiegenen Preise vor allem in der Baubranche notwendig. Diese Anpassung erfolgt mit Beschluss eines Nachtragshaushaltes. Der eigentliche Hauptgrund liegt in der Deckenerneuerung Lohme – Nipmerow. Die ursprünglich geplante Summe von 180.000,00 € ist nun gestiegen auf 331.000 €. Es handelt sich nicht nur um die Baukosten,
sondern insgesamt um eine bessere Lösung für die Gemeinde. Diese Position muss angehoben werden. Puffer für kleinere Reparaturen müssen ebenfalls mit eingeplant werden.
Ein ganz wichtiger Punkt waren die Planung der beiden Großprojekte
---Kita-Neubau und Infopoint.
Beide lassen sich nicht kurzfristig realisieren. Die Mittel der Gemeinde reichen nicht aus.
Die Gemeinde hat sich entschieden, als erstes die Kita zu bauen. Diese Kosten sind auch hier gestiegen. Fördermittel sind nahezu gleichgeblieben.
Gestrichen wurde vorerst der Infopoint für beide Haushaltsjahre. Dies betrifft die Förderung und auch die Baukosten. Der Haushalt wurde dahingehend angepasst, dass im Jahr 2023 die Planungskosten für die Kita und im Jahr 2024 der Bau der Kita eingestellt ist. Der
Infopoint wird nicht ganz gestrichen, ist dann zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten wie damit weiter verfahren werden soll.
Eine Korrektur des Haushaltes hinsichtlich der Beteiligung der Gemeinde an der Kindertagesförderung und minimale kleinere Korrekturen wurde vorgenommen.
Wird der Nachtragshaushalt heute in der vorliegenden Form beschlossen, bleibt er weiter in der Anzeige- und nicht in der Genehmigungspflicht.
Weitere Fragen der Abgeordneten werden durch Herrn Behrens beantwortet.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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