12.07.2023 - 6.5 Beschluss über die erforderlichen Ausgleichsmaß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Lohme beantragte beim Straßenbauamt Stralsund die Umverlegung der Landesstraße L 303 in Hagen in Höhe des Parkplatzes in Hagen an der bestehenden einspurigen Engstelle. Hierzu wurde in einer Planungsvereinbarung vom 19.07.2021 zwischen der Gemeinde Lohme und dem Straßenbauamt Stralsund geregelt, dass die Gemeinde Lohme einen Bebauungsplan aufstellt zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen. Die Straßenbauverwaltung beauftragte hingegen den Umweltteil (Umweltprüfung zum B-Plan und Flächennutzungsplan, Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Artenschutz).

 

Im Rahmen der artenschutzfachlichen Prüfung durch das vom Straßenbauamt Stralsund beauftragte Büro SHK-Ingenieurgesellschaft mbH aus Neubrandenburg wurde festgestellt, dass Ausgleichsmaßnahmen (Ersatzhabitate) für die Feldlerche und die Zauneidechse geschaffen werden müssen. Diese Maßnahmen müssen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden (CEF-Maßnahmen) vor Beginn der Baumaßnahme.

 

Vorgeschlagen wurde vom Planungsbüro die Entwicklung und Sicherung einer extensiven Mähwiese von 7.610 m² als Habitatstruktur mit einmaliger jährlicher Mahd auf den gemeindlichen Flurstücken 119, 120,123 und 124 und nördlich des Parkplatzes in Hagen (Maßnahme 7 A CEF- siehe Anlage) als Ersatzhabitat für die Feldlerche.

 

Für die Zauneidechse wurde vorgeschlagen, 3 Lesesteinhaufen mit Totholzstrukturen auf dem Flurstück 120 und 127 auf einer Fläche von ca. 1.270 m² zu errichten (Maßnahme 8 A CEF.

 

Beide Maßnahmeflächen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und sollen dinglich (grundbuchlich) für den Naturschutz gesichert werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeinde, die Lage der Habitatflächen noch einmal mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen, ob diese noch verändert werden können.

 

Die Gemeinde hat den in der Anlage 3 beigefügten Vorschlag nach der Hauptausschusssitzung dem Amt Nord-Rügen übergeben. Eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde zur neuen Lage der Ausgleichsflächen muss noch erfolgen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde Lohme beschließt

 

  • die vorgeschlagenen Maßnahmen des Planungsbüros auf den Flurstücken 118,119,120, 124 und 127 der Gemarkung Hagen, Flur 1 laut Anlage 1

 

oder

 

  • die von der Gemeinde vorgeschlagene Maßnahmenfläche in Anlage 3 (Flurstücke 110 und 117, 118, 123 (teilweise und 124 (teilweise) der Gemarkung Hagen, Flur 1 zur weiteren Abstimmung mit der Naturschutzbehörde.

 

  1. Die Gemeinde beschließt weiter, dass die letztendlich abgestimmten Flächen dinglich (grundbuchlich) zugunsten des Naturschutzes gesichert werden.

 

  1. Das zu sichernde Areal soll mit einem Wildschutzzaun temporär eingezäunt werden.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 4

4

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage