12.10.2023 - 6.1 Abwägungs- und Feststellungsbeschluss über die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Lohme hat am 24.8.2021 den Beschluss über die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgrund der sich in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des VEP Nr. 1 „Appartementbebauung Nardevitz“ beschlossen. Die Planung wurde mit Schreiben vom 1.9.2021 angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 20.9.2021 bis 5.10.2021 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes durchgeführt. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 3.9.2021 bis 23.9.2021 ortsüblich an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde laut Hauptsatzung und ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen sowie unter www.b-planpool.de . Die Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Anschreiben vom 1.9.2021 frühzeitig gem. § 4 Abs. 1 und § 2 BauGB beteiligt.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme hat am 17.08.2022 über die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen beraten am 17.8.2022 die Abwägung beschossen (Beschluss-Nr. 052.07.20/22). Das Ergebnis wurde mitgeteilt.

 

Am 17.8.2022 wurde der Entwurf  der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Umweltbericht gebilligt (Beschluss- Nr. 052.07.201/22). Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Umweltbericht, einer Natura 2000-Vorprüfung, einem Schallgutachten, einem Artenschutzfachbeitrag sowie umweltrelevanten Stellungnahmen haben in der Zeit vom 6.10.2022 bis zum 8.11.2022 öffentlich ausgelegen (im Amt-Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de und unter www.geodaten-mv.de). Die öffentliche Auslegung wure vom 20.09.2022 bis 7.10.2022 öffentlich bekannt gemacht (Aushänge laut Hauptsatzung, Homepage Amt Nord-Rügen, www.b-planpool.de und www.geodaten-mv.de) .

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.9.2022 nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Raumordnungsbehörde wurde mit Schreiben vom 19.09.2022 erneut beteiligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind einer Abwägung zu unterziehen.

Mit dem Feststellungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

 

Innerhalb der Gemeindevertretung wird über die Größe der Ausweisung des Gebietes im F-Plan diskutiert und auf das Negativbeispiel „Entwicklung in Ranzow“ hingewiesen. Außerdem werden Bedenken hinsichtlich der Abwägung einzelner Stellungnahmen wie z.B. die des Landkreises und der Raumordnung geäußert. Frau Klöckner weist daraufhin, dass die Fläche im VEP bereits auf 0,5 ha reduziert wurde und nur 1 neues Gebäude mit 4 Wohnungen für Mitarbeiter errichtet werden kann.

 

Die Gemeindevertreter erteilen Herr Hertelt vom zuständigen Planungsbüro das Wort: Er zitiert die Stellungnahme der Raumordnung, u.a. dass mit der 8. Änderung des F-Planes die Bebauung in Nardevitz abgeschlossen ist. Da die Bedenken der Raumordnung ausgeräumt wurden, ist die Zustimmung erteilt worden. Die Änderung im FNP kann nicht nur für 1 Haus erfolgen, sondern bezieht sich auf das gesamte Ferienhausgebiet mit 2 Bestandsgebäuden, 1 Neubau, 1 Biotop, 7-8 zu erhaltende Bäume und Parkplätze. Die F-Planung ist lediglich eine vorbereitende Bauleitplanung und erwirkt noch kein Baurecht. Mit dem VEP-Verfahren sowie der dazugehörigen Vertragsgestaltung mit dem Investor kann die Gemeinde ihre Vorstellungen ganz konkret festlegen. Herr Hertelt verabschiedet sich und bietet den Gemeindevertretern an, alle einzelnen Stellungnahmen nochmals ausführlich dazulegen und zu erklären.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lohme für einen Teilbereich des VEP Nr. 1 „Appartementanlage Nardevitz“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (siehe auch ausführliche Begründung in der Anlage): Von 17 berührten beteiligten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 8 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von der Öffentlichkeit gingen 21 Stellungnahmen ein (Stellungnahmen und ausführliche Begründung in der Anlage).                                             

 

  1. berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von folgenden Behörden:
    • Landkreis Vorpommern-Rügen
    • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

 

  1. folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
    • Landesforst MV, Forstamt Rügen
    • EWE Netz GmbH
    • Straßenbauamt Stralsund
    • IHK Rostock
    • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
    • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
    • Gemeinde Sagard
    • Gemeinde Glowe

 

  1. Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die alle keine direkte Betroffenheit durch die Planung geltend machen konnten, wurden ausführlich behandelt (siehe Anlage) führten im Ergebnis aber zu keiner Planänderung

 

  1.      Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

  1.      Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB werden gebilligt.

 

  1.      Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung einzureichen. Die Bekanntmachung der Genehmigung ist alsdann mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und mit der Begründung mit dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB gem. § 6a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Lohme bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

5

3

2

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage