01.03.2023 - 6.5 Beschluss über den Entwurf und die öffentliche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Mi., 01.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Herr Rekewitsch zeigt sein Mitwirkungsverbot an uns verlässt den Sitzungsraum.
Am 9.12.2020 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss Nr. 078.07.188/20 über die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet Ost“ gefasst und den Vorentwurf gebilligt.
Der Beschluss wurde vom 15.12.2020 bis 12.01.2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB fand vom 11.1.2021 bis zum 29.01.2021 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich vom 15.12.2020 bis 12.01.2021.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 14.12.2020 beteiligt. Die Planung wurde angezeigt.
Am 26.10.2022 hat die Gemeindevertretung über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Abwägung beschlossen (Beschluss-Nr. 078.07.368/22). Die Einwender wurden durch das Amt Nord-Rügen schriftlich über das Ergebnis der Abwägung informiert.
Nunmehr liegt der Entwurf mit dem Umweltbericht und einem Artenschutzfachbeitrag vor. Dieser Entwurf mit dem Umweltbericht ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen
Beschluss
Beschluss:
- Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht und dem Artenschutzfachbeitrag in der Anlage werden gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes und der Begründung mit dem Umweltbericht sowie dem Artenschutzfachbeitrag und umweltrelevanten Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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7,7 MB
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2
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1,5 MB
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3
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2,3 MB
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