13.06.2023 - 6.4 Änderung der Leinenpflicht für Hunde innerhalb ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Bisher wurde in der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen unter § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ die Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Putgarten nur für den Zeitraum von Mai bis September geregelt. Diese Regelung soll jetzt für die Orte Putgarten, Kap-Arkona und Vitt für das gesamte Jahr bestehen.

 

Der Beschluss wurde in der Sitzung am 18.4.2023 zurückgestellt, mit der Bitte um Anpassung (nur Ortslagen). Das ist erfolgt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Putgarten beschließt den § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen für die Gemeinde Putgarten zu ändern. Die Leinenpflicht soll innerhalb der Orte Putgarten, Kap-Arkona und Vitt für das gesamte Jahr bestehen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V