13.06.2023 - 6.4 Änderung der Leinenpflicht für Hunde innerhalb ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Di., 13.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Bisher wurde in der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen unter § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ die Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Putgarten nur für den Zeitraum von Mai bis September geregelt. Diese Regelung soll jetzt für die Orte Putgarten, Kap-Arkona und Vitt für das gesamte Jahr bestehen.
Der Beschluss wurde in der Sitzung am 18.4.2023 zurückgestellt, mit der Bitte um Anpassung (nur Ortslagen). Das ist erfolgt.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Putgarten beschließt den § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen für die Gemeinde Putgarten zu ändern. Die Leinenpflicht soll innerhalb der Orte Putgarten, Kap-Arkona und Vitt für das gesamte Jahr bestehen.