12.12.2023 - 5 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 12.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Es sind 6 Bürger und Bürgerinnen anwesend.
Bürger 1 fragt auch im Auftrag weiterer Einwohner, die heute nicht anwesend sein können, zur Problematik der privaten Feuerwerke im Ort. Er fragt, ob es eine Möglichkeit gibt, private Feuerwerke durch Satzung im Ort auszuschließen. Es gibt sehr viele rohrgedeckte Gebäude im Ort.
Frau Möbius antwortet, dass die Gemeinde bereits daran arbeitet, da die Gemeinde schon des Öfteren daraufhin angesprochen wurde. Es werden derzeitig schon keine Hochzeiten mehr mit Feuerwerk von der TG geplant und angeboten. Falls noch Feuerwerke bei Hochzeiten stattfinden, handelt es sich um Altverträge, die eingehalten werden müssen.
Genehmigungen für private Feuerwerke werden in Stralsund erteilt. Sie hat auch schon mit Herrn Grawwert, dem Amtswehrführer über das Problem gesprochen. Der Abstand eines Feuerwerkes zu rohrgedeckten Häusern ist für alle, auch die Privaten, gesetzlich geregelt. Eigentlich bedarf es somit keiner zusätzlichen gemeindlichen Satzung. Die Prüfung der Einhaltung der Gesetze ist eher das Problem. Die Gemeinde überlegt, Plätze auszuweisen, wo Feuerwerke erlaubt sind. Das gestaltet sich aber auch schwierig, weil durchweg im Ort immer wieder rohrgedeckte Häuser sind, zu denen ein Mindestabstand eingehalten werden muss.
Alle privaten Personen zu kontrollieren ist nicht leistbar. Darum sollte ein Hinweis an alle Vermieter gehen, welche dann ihre Mieter bzw. Feriengäste entsprechend sensibilisieren. Ein vom Ordnungsamt vorbereitetes Hinweisschreiben wird von Herrn Heinemann übergeben und von der Bürgermeisterin verlesen (Anlage 1 zum Protokoll)
Bürger 1 erwidert, dass er seinen Gästen dies bereits bei der Buchung immer mitgeteilt hat und es steht auch in seiner Hausordnung. Das nutzt nicht viel. Es wird trotzdem ein Feuerwerk abgebrannt.
Frau Möbius sieht aber keine andere Möglichkeit. Das Gesetz gibt es schon. Der Hinweis ist zusätzlich.
Bürger 1 bittet darum, das Hinweisschreiben des Ordnungsamtes allen Vermietern zukommen zu lassen.
Frau Möbius sichert dieses zu.
Frau Kleingarn regt an, bis Silvester einen Platz auszuweisen, an welchem private Feuerwerke gezündet werden dürfen.
Bürger 1 fragt nochmals nach dem Erlass einer Satzung.
Frau Möbius sichert eine Prüfung zu.
Herr Hippe weist darauf hin, dass ein zentraler Platz einen Mindestabstand von 200 m zum nächsten rohrgedeckten Haus haben muss. Er befürwortet den Erlass einer Satzung.
Bürgerin 2 merkt an, dass das Bundesgesetz so verdichtet werden soll, dass die Städte und Gemeinden mehr Möglichkeiten zum Agieren haben. Es geht nicht nur um den Schutz der rohrgedeckten Häuser, sondern aller Gebäude.
Frau Möbius sichert zu, mit dem Amt die Möglichkeit des Erlasses einer Satzung und die Ausweisung von Plätzen für das Feuerwerk zu prüfen und in der nächsten Sitzung zu beraten
Bürgerin 3 merkt an, dass in Vitt ein Gullideckel fehlt und der Gulli nur provisorisch abgedeckt wurde. Es handelt sich um eine Engstelle Am Haus Vitt Nr. 8. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden, da ab 22.12. wieder größere Versorgungsfahrzeuge die Ortslage anfahren werden und müssen. Außerdem fragt sie nach dem Stand der Erneuerung der Straßenlampen in Vitt im Hohlweg
Frau Möbius bittet das Amt, sich um die Problematik des fehlenden Gullideckels zu kümmern und erneut bei der EON e.dis nachzufragen. Bislang gab es keine Reaktion
Bürger 4 fragt nach dem Stand der Erarbeitung eines kommunalen Wärmekonzeptes.
Frau Möbius antwortet, dieses Konzept nur mit Fördermitteln finanzierbar für die Kommunen ist. Darum wollen alle Gemeinden des Amtsbereiches eine gemeinsame kommunale Wärmeplanung auf den Weg bringen. Hierfür ist eine Kooperationsvereinbarung notwendig. Durch das große Haushaltsloch des BUNDES ist unklar, wie und wann die Finanzierung über Fördermittel erfolgen kann. Vielleicht wird 2023 noch der Fördermittelantrag gestellt, die Bearbeitung läuft.
Bürger 4 fragt weiter, wie das aussehen könnte.
Frau Möbius antwortet, dass Fachleute die Planung aufstellen müssen. Anders ist das nicht machbar.
Bürgerin 5 mahnt an, das Verbot von Feuerwerken ernst zu nehmen. Putgarten sei in seiner Geschichte bereits 2-mal komplett abgebrannt. Sie fragt, warum man das Fischerfest in Vitt zugunsten eines Wittower Fischerfestes opfert.
Frau Möbius antwortet, dass es das Fischerfest in Vitt weiterhin als Veranstaltung der Gemeinde geben wird. Das Wittower Fischerfest findet zusätzlich statt. Sie befürwortet es grundsätzlich, wenn die Region gemeinsam Veranstaltungen organisiert und sich gemeinsam präsentiert. Manl sollte und muss regional noch mehr zusammenarbeiten. Bei Förderungen von Veranstaltungen wird auch immer die Region betrachtet. Anlass für das Wittower Fischerfest ist der 250. Geburtstag Caspar David Friedrichs 2024. Er segelte vom Hafen Wiek aus nach seinen Rügenwanderungen immer nach Stralsund zurück.