29.03.2023 - 4 Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des...

Reduzieren

Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen vom 26. Oktober 2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Ablehnung des Grundsatzbeschluss zum Verkauf diverser Flurstücke, gelegen im Bereich des B-Planes Nr. 6 Wohngebiet am Pieperschen Teich
  • Zustimmung des Grundsatzbeschluss zum Verkauf diverser Flurstücke, gelegen im Bereich des B-Planes Nr. 6 Wohngebiet am Pieperschen Teich
  • Versagen des gemeindlichen Einvernehmen  nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen
  • Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Vergabe von Bauleistungen zur Reparatur des Tores an der FFw Altenkirchen
  • Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Ortslage und Ortsteile Altenkirchen

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18. Januar 2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Erteilen des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Umbau eines ehem. Speichergebäudes (Lager) und eines ehem. Stallgebäudes zu Wohnen
  • Erteilen des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Anbau eines Bungalows mit Frühstücksraum gem. Bebauungsplan Nr. 14 „Schwarbe-Siedlung Nr. 6“
  • Versagen des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Ersatzbau eines vorhandenen Wohnhauses als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und einem Doppelcarport
  • Erteilen des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Stahlgittermast, h = 70 m, Antennenträger als Ersatzbau zur Aufnahme von Kurzwellenantennen und Sende- und Empfangsanlagen für das deutsche Mobilfunk- und Digitalfunknetz
  • Erteilen des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau Wohnhaus mit 1 WE Dauerwohnen für Betriebsleiter einschließlich Carportanlage mit Antrag auf Ausnahme
  • Erteilen des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau einer Gewerbehalle für landwirtschaftsnahe Branche

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurde folgende Entscheidung getroffen.

 

  • 450,00 € für  Plattdeutschen Künstler als Unterhaltung für Seniorengeburtstagsfeier

 

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=673&TOLFDNR=14383&selfaction=print