29.03.2023 - 6.1 Zustimmung zur Wahl des Wehrführers und des ste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altenkirchen am 04.03.2023 wurde der Kamerad Hauke Hein zum Wehrführer und der Kamerad Daniel Becker zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.

Nach § 12 (1) Satz 3 des Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBL. M-V 2015, S. 612), letzte berücksichtige Änderung: Berichtigung vom 05.01.2016 (GVOBL. M-V, S. 20) bedarf die Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung der Gemeindevertretung werden die Gewählten zu Ehrenbeamten ernannt.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen stimmt der Wahl des Kameraden Hauke Hein zum Wehrführer und der Wahl des Kameraden Daniel Becker zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Altenkirchen zu.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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