21.06.2023 - 4 Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 21.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Frau Sill bedankt sich bei allen Beteiligten und Helfern für das gelungene Kindertagsfest.
Es gab ein Gespräch mit Frau und Herrn Trams (Pächter Edeka). Es wird im Juli ein Termin vor Ort geben und die Eröffnung des Edeka-Marktes ist für den 31.08.2023 geplant.
Frau Sill übergibt das Wort an Herrn Schröder. Am 07.07.2023 wird es ein neues Löschfahrzeug ein LF 20 geben. Da Altenkirchen Mitglied im Katastrophenschutz ist, kommt das Fahrzeug vom Bund. Das Fahrzeug wird zu 100 % von der Kommune genutzt nur bei Anforderungen durch den Katastrophenschutz wird es dann dort eingesetzt.
Ab diesen Zeitpunkt nimmt Herr Seelenbinder nimmt an der Sitzung teil.
Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen vom 29. März 2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Entscheidungen zur weiteren Entwicklung Wohnungsbau AG
- Ablehnung des Erwerbs des Flurstückes 193, Gemarkung Altenkirchen, Flur 2
- Verkauf des Flurstückes 45, Gemarkung Schwarbe, Flur 6
- Ablehnung der Verpachtung von Stellflächen
- Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin –Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Nutzungsänderung Werkstatt/ Lager zu Lager für Dieselkraftstoffe, hier: - Errichtung einer Betriebstankstelle mit 5 cbm Diesellager im Gebäude
- Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Verkaufsstand (Verkaufswagen) Fischimbiss vom 01.04. bis zum 31.10. eines jeden Jahres
- Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Vergabe der Lieferung von Verkehrszeichen
- Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin bzgl. der Beauftragung eines Rechtsanwaltes
In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03. Mai 2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Umbau eines ehem. Speichergebäudes (Lager) und eines ehem. Stallgebäudes zu Wohnen mit Antrag auf Abweichung
- Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Umbau und Teil-Umnutzung eines Pferdestalles zu einem Wohn- und Wirtschaftsgebäude (Mitarbeiter-und eine Betriebsleiterwohnung
- Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau Gewerbehalle f. landwirtschaftsnaher Branche einschl. Lagercontainer und Wohnhaus 1 WE Dauerwohnen f. Betriebsleiter sowie Carportanlage u. befestigte Außenflächen mit Antrag auf Ausnahme
- Versagen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Umbau Dachgeschoss mit Dachgauben und Neubau Eingangsüberdachung, hier: - Antrag auf isolierte Abweichung (§ 67 Abs. 2 LBauO M-V)
- Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Wintergarten als Anbau an bestehendes Wohnhaus
Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.
Im Rahmen dieser Befugnisse wurde keine Entscheidung getroffen: