21.06.2023 - 6.3 Wirtschaftsplan 2023 der Altenkirchener Wohnung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Mi., 21.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Altenkirchen ist alleinige Aktionärin der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Gemäß § 73 Abs.1 Nr.1 KV M-V hat eine Gemeinde, die unmittelbar oder mittelbar mit maßgeblichem Einfluss an einem Unternehmen oder einer Einrichtung in einer Rechtsform des privaten Rechts beteiligt ist, dafür Sorge zu tragen, dass in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde gelegt und der Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht wird. In der Regel geschieht das mit der Beschlussfassung über die Haushaltspläne der Gemeinden, indem der Wirtschaftsplan des Unternehmens als Anlage des Hauhaltsplans mit beschlossen wird. Die Beschlussfassung über die Haushaltspläne der Gemeinde Altenkirchen erfolgte am 26.10.2022 ohne die Wirtschaftspläne der Altenkirchener Wohnungsbau AG und der EDW mbH.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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