21.06.2023 - 6.1 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 18.10....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt die folgende Änderung der Hauptsatzung vom 18.10.2019:

 

§ 5 Ausschüsse

 

(1) Folgende Ausschüsse werden gemäß der §§ 35 und 36 KV M-V gebildet:

 

Name/      Aufgabengebiet

Zusammensetzung

a) Haupt- und Finanzausschuss 

Bürgermeister und

-

Personal- und Organisationsfragen,

6 Gemeindevertreter

-

Finanz- und Haushaltswesen,

 

-

Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben,

 

-

Entscheidungen zum gemeindlichen Einvernehmen nach BauGB,

 

-

Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100 bis 1000 Euro

b) Sozialausschuss

5 Gemeindevertreter und

-

Sozialwesen,

4 sachkundige Einwohner

-

Schule, Kultureinrichtungen,

 

-

Jugendförderung, Kindertagesstätte,

 

-

Sportentwicklung

c) Rechnungsprüfungsausschuss

2 Gemeindevertreter    - Rechnungsprüfung

1 sachkundiger Einwohner   - Prüfung von Verträgen und Vereinbarungen

 

(2) Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und der weiteren Ausschüsse sind nicht öffentlich.

 

(3) Für die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und der beratenden Ausschüsse sind keine Stellvertreter zu wählen.

 

(4) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes übertragen.

 

Frau Sill erklärt die Notwendigkeit der Beschlussvorlage und die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung - § 5 Ausschüsse

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V