21.06.2023 - 6.1 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 18.10....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 21.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt die folgende Änderung der Hauptsatzung vom 18.10.2019:
§ 5 Ausschüsse
(1) Folgende Ausschüsse werden gemäß der §§ 35 und 36 KV M-V gebildet:
Name/ Aufgabengebiet
Zusammensetzung
a) Haupt- und Finanzausschuss
Bürgermeister und |
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Personal- und Organisationsfragen, |
6 Gemeindevertreter |
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Finanz- und Haushaltswesen, |
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Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben, |
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Entscheidungen zum gemeindlichen Einvernehmen nach BauGB, |
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Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100 bis 1000 Euro |
b) Sozialausschuss
5 Gemeindevertreter und |
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Sozialwesen, |
4 sachkundige Einwohner |
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Schule, Kultureinrichtungen, |
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Jugendförderung, Kindertagesstätte, |
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Sportentwicklung |
c) Rechnungsprüfungsausschuss
2 Gemeindevertreter - Rechnungsprüfung
1 sachkundiger Einwohner - Prüfung von Verträgen und Vereinbarungen
(2) Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und der weiteren Ausschüsse sind nicht öffentlich.
(3) Für die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und der beratenden Ausschüsse sind keine Stellvertreter zu wählen.
(4) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes übertragen.
Frau Sill erklärt die Notwendigkeit der Beschlussvorlage und die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses.