20.09.2023 - 4 Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen vom 21. Juni 2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Befürwortung eines Antrages auf Pacht einer Teilfläche aus dem Flurstück 254, Gemarkung Altenkirchen, Flur 2
  • Beschluss über den Verkauf des Flurstückes 45, Gemarkung Schwarbe, Flur 6 über dem Verkehrswert

 

Die Sitzung der Gemeindevertretung am 23.08.2023 ist ausgefallen, da die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war. Somit wurden keine Beschlüsse gefasst.

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26. Juli 2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Umbau Jugenddorf zum Familienhotel mit Anträgen auf Abweichung
  • Beschluss über die Anzeige illegaler Fällungen/ Rodungen

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihr übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung zu informieren.

 

m Rahmen dieser Befugnisse wurde keine Entscheidung getroffen.

 

Frau Sill berichtet über das gelungene Fest der Feuerwehr sowie die Übernahme des Katastrophenschutzfahrzeuges.