20.09.2023 - 6.2 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Mi., 20.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Frau Sill übergibt das Wort an Herrn Schröder den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und 2. Stellvertretender Bürgermeister.
Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 KV M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen. Als sachverständiger Dritter wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2018 festzustellen.
Herr Schröder berichtet von der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und erläutert kurz die Jahresabschlüsse. Er beantwortet die Fragen der Gemeindevertreter.
Anlagen zur Vorlage
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