01.03.2023 - 5.1 Beschluss über die Aufstellung der 15. Änderung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 01.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat am 27.04.2022 dem Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich des Funkmastes nordöstlich der Ortslage Wiek grundsätzlich zugestimmt. (Beschluss-Nr. 101.07.224/22). Am 15.09.2022 wurde abschließend über den städtebaulichen Vorvertrag entschieden (Beschluss-Nr. 101.07.261/22) und der Vertrag am 4.10.2022 ausgefertigt. Für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im Parallelverfahren auch der Flächennutzungsplan zu ändern.
Nunmehr liegt der Vorentwurf der Planung vor. Das Planverfahren nach dem BauGB beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss. Der Vorentwurf wird die Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden bilden.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Beschluss
Beschlussvorschlag:
- Für einen Bereich am Funkmast nordöstlich der Ortslage Wiek soll der Flächennutzungsplan zum 15. Male geändert werden. Für die geplante Aufstellung eines vorhabenbezogener Bebauungsplanes ist auch der rechtswirksame Flächennutzungsplan zu ändern.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Die Gemeinde Wiek möchte den Ausbau regenerativer Energien innerhalb des Gemeindegebiets fördern. Mit der Realisierung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage östlich der Ortslage soll ein Beitrag zur Erzeugung von umweltfreundlichem Strom und zur Reduzierung des CO2-Aus-stoßes erbracht werden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die Vorentwürfe der Planung und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4(1) BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,6 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
965,5 kB
|