26.04.2023 - 4 Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 26.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:01
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Herr Orth nimmt ab diesem Zeitpunkt an der Sitzung teil.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Januar 2023 im nicht öffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau eines altersgerechten Wohnhauses
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Anbau an ein vorh. Einfamilienhaus und Neubau einer Garage mit Antrag auf Befreiung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. März 2023 wurden keine Beschlüsse gefasst.
Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Bürgermeisterin Befugnisse im Rahmen der ihr übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung zu informieren.
Im Rahmen dieser Befugnisse wurde folgende Entscheidung getroffen
- Baumpflege Weide an der Schule in der Hauptstraße 35 in Höhe von 1999,20 €
- Präsent zum 91. Geburtstag für Frau Löschner in Höhe von 15,00 €
LNG
Nach dem Protokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.03.2023 (TOP 7 – Fragen und Hinweise der Gemeindevertreter) sollte durch die Verwaltung eine Beschlussvorlage zum Beitritt der Gemeinde Wiek zur Klage wegen LNG vorbereitet werden.
Nach den eMail´s von Frau Winter vom 1. und 2. März 2023 mussten die Vollmachten bis 3. März 2023 vorliegen. Insoweit ist eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung wirkungslos.
Kleine Straße in Fährhof Richtung alte Gutshofauffahrt (Anfrage von Frau von Buddenbrock aus HA 09.11.2023 und HA 23.03.2023)
Die Flächen 14/1; bis 14/5 sind Privateigentum. Sie wurden 2002 von der Gemeinde wegen der Überbauung durch die Wohngrundstücke.an die jeweiligen Eigentümer verkauft.
Der Weg verläuft auf den Flurstücken 14/6 und 16. Dieser stellt die Erschließung für die Wohngrundstücke dar. Flurstück 16 ist in Privateigentum.
Schulgarten der Grundschule Wiek (Anfrage Frau von Buddenbrock unter TOP 7 – Fragen und Hinweise der Gemeindevertreter im HA am 23.03.2023)
Die Schule beabsichtigt die Errichtung eines Beetes im Schulgarten. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 500 € in den Haushaltsplan aufgenommen. Beim Schulgarten handelt es sich um einen Teilbereich der Grundschule, weshalb dieser auch in Verantwortung der Schule liegt. Auch wenn das ehrenamtliche Engagement von Frau Weiß lobenswert und sehr erfreulich ist, birgt es aber in diesem Fall versicherungstechnische und haftungsrechtliche Probleme.
Ich gehe davon aus, dass die Schule es schafft, das Beet im Schulgarten selber zu pflegen.
Frau Harder bittet die Schule eine Skizze mit den Vorstellungen an das Amt-Nord-Rügen zu senden und abzustimmen.
eMail der Fraktion der FDP
- Kommunale Wohnungen
Wir beziehen uns auf die Aufgaben der EDW gemäß Hausverwaltervertrag. In Zeiten dramatisch steigender Kosten im Energie- und Bausektor ist die Sicherung eines sozial ausgewogenen Angebotes an kommunalen Wohnungen von hoher Bedeutung sowohl für die Bürger als auch für die kommunalen Finanzen. Hier ist die fachliche Einschätzung der EDW von hoher Bedeutung.
Gemäß Verwaltervertrag sind die Aufgaben wie folgt festgelegt:
- Den baulichen und technischen Zustand des Hauses überwachen und die erforderlichen Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten ausführen zu lassen oder selbst auszuführen. Die Beauftragte ist zur Abnahme und Prüfung der Leistung berechtigt und verpflichtet.
- Die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und bei Verstößen abzumahnen oder sonst in geeigneter Weise einzuschreiten.
- Den gesamten Verkehr mit Mietern und Pächtern, insbesondere auch den Abschluss und die Kündigung von Miet-, Pacht- und Hauswartsverträgen, abzuwickeln.
- Den pünktlichen Eingang aller Miet- und Pachtzahlungen zu überwachen, Miet- und Pachtzahlungen entgegenzunehmen.
- Die Mietrückstände oder sonstigen Rückstände der Mieter außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen, erforderlichenfalls durch Einschaltung eines geeigneten Rechtsanwaltes. Insoweit hat die Beauftragte Prozessvollmacht und ist berechtigt, anderen Personen Unterprozessvollmacht zu erteilen.
- Die pünktliche Zahlung aller Ausgaben wie öffentlicher Abgaben, Versicherungsbeiträge, Zinsen und Tilgungen für Kredite, Handwerksrechnungen etc. zu veranlassen.
- Durch Abschluss von Lieferverträgen dafür Sorge zu tragen, dass stets das erforderliche Heizungsmaterial vorhanden ist sowie eine notwendig werdende Aufteilung von Heizkosten und sonstigen Kosten unter den Mietern vorzunehmen und mit Wirkung gegenüber den Mietern zu berechnen, im Rahmen der geltenden Rechtsprechung.
- Den Auftraggeber gegenüber Versicherungsgesellschaften zu vertreten, insbesondere die zur Wahrung der Rechte des Auftraggebers erforderlichen versicherungsrechtlichen Anzeigepflichten und Obliegenheiten bei Schadensfällen vorzunehmen.
Die Sicherung eines sozial ausgewogenen Angebotes von Mietwohnungen gehört somit nicht zum Aufgabenbereich des Verwalters, sondern Aufgabe des Eigentümers der Wohnung und damit der Gemeinde
Frau Harder bittet die Ausschussvorsitzende des Wirtschaftsausschusses sich des Themas anzunehmen unter Berücksichtigung des bestehenden Haushaltplanes. Es sollen die Fragen vorab eingereicht werden.
Frau von Buddenbrock erläutert die Mail der FDP-Fraktion. Es wurde um einen Bericht zu den baulichen und technischen Zustand der Wohnungen gebeten um für den nächsten Haushalt Mittel einzustellen.
- Brandschutzbedarfsplan“
Den Stand der Umsetzung kann dem Haushalt entnommen werden. Auf Grund der zur Zeit anstehenden Haushaltskonsolidierung sind die Schritte nicht sehr groß.
Um für die Zukunft auf dem richtigen Weg zu gehen, beauftrage ich den Wirtschaftsausschuss in Zusammenarbeit mit der Wehführung eine Prioritätenliste für die Umsetzung der Brandschutzbedarfsplanung unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu erarbeiten.
Frau von Buddenbrock fragt ob das Ingenieurbüro bereits beauftragt wurde, (Einstellung von 5000,00 EUR im Haushalt) um die Umsetzung der Löschwasserversorgung zu prüfen.
- Thematik der gewerblichen Mieten
Dieses Thema wurde schon mehrfach angesprochen. Allerdings gab es bislang keine konkrete Angabe zur Erhöhung. Hier hat die Gemeinde eine Entscheidung zu treffen, die dann durch das Amt umgesetzt werden kann.
Frau Harder bittet Frau von Buddenbrock sich dieser Thematik noch einmal anzunehmen und im Amt Nord-Rügen (Bauamt) diesen Sachverhalt zu klären.
Frau Harder berichtet von den letzten Veranstaltungen (Fasching, Plattdeuter Nachmittag)
Kultursommer an der Kreidebrücke bzw. in Wiek. Die Termine wurden durch Frau Harder und dem Infoamt abgestimmt und die Verträge abgeschlossen.
Frau Harder fehlte der Einsatz des Sozialausschusses zur Planung des Sommers. Dieses sollte bereits im November/Dezember stattfinden. Das ist eine Sache des Sozialausschusses.
Am 14. April war eine Auszeichnungsveranstaltung der Feuerwehr des Amt Nord-Rügen. Es wurden 3 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Wiek für langjährige Mitgliedschaft ausgezeichnet.