26.04.2023 - 6.4 Änderung der Leinenpflicht für Hunde innerhalb ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 26.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Bisher wurde in der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen unter § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ die Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Wiek für den Zeitraum von Mai bis September geregelt. Diese Regelung soll jetzt für die gesamte Ortslage und in den einzelnen Ortsteilen für das gesamte Jahr gelten.
Auch in anderen amtsangehörigen Gemeinden sind entsprechende Beschlüsse gefasst worden. Ziel ist es, für die Bürger und die Gäste die Regelungen zu vereinfachen. Das heißt, die Regelung ist im gesamten Amtsbereich einheitlich und der Bürger oder Gast müssen sich nicht erst erkundigen, wenn sie beispielsweise von Wiek nach Breege fahren.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt nach Beratung am 23.03.2023 der Gemeindevertretung einstimmig unten stehende Beschlussfassung.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wiek beschließt den § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen für die Gemeinde Wiek zu ändern. Die Leinenpflicht soll innerhalb der Ortslage und in den Ortsteilen für das gesamte Jahr bestehen.