06.12.2023 - 6.1 Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Schulentwick...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 06.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:18
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fördermittel und Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Katja Eichwald
- Beschluss:
- abgelehnt
Protokoll
Im Amtsausschuss am 04.07.2023 wurde durch Vertreter der aib Bauplanung Nord GmbH die Studie zur Schulentwicklung auf Wittow vorgestellt. Da diese Studie auch die Gemeinde Wiek betrifft, waren die Gemeindevertreter der Gemeinde Wiek ebenfalls eingeladen. Nach einer ausführlichen Debatte über die Vor- und Nachteile der in der Studie erarbeiteten Varianten wurde durch den Amtsausschuss die Variante 4 A gebilligt. Durch die Amtsvorsteherin wurde vorgeschlagen, die Studie auch in der Gemeindevertretung Wiek zu billigen.
Seit 2013 kämpfen die Gemeinden und das Amt Nord-Rügen aktiv um die Verbesserung der Lernbedingungen ihrer Kinder auf der Halbinsel Wittow. Die Verbesserung und Erweiterung des bestehenden Ganztagsangebotes hier im Norden kann aber nur erfolgen, wenn zunächst der Schulstandort Wittow abschließend geklärt wird und anschließend finanzielle Mittel bereitgestellt werden können, um die notwendigen räumlichen Kapazitäten für qualitativ hochwertige und gesunde Lern- und Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Eine allumfassende abschließende Entscheidung zum Schulstandort können die Gemeinden in Verbindung mit dem Amt Nord-Rügen unter Abwägung aller finanziellen, sozialen und strukturellen Folgen für die Region Wittow nicht leisten. Des Weiteren haben hier auch emotionale, ortsbedingte Interessen eine hohe Bedeutung. Aus diesem Grund war es sehr wichtig, ein extern, fachlich fundiertes Büro mit dieser Studie zu beauftragen. Neben der Standortfrage wurden auch eine Wirtschaftlichkeitsanalyse sowie der Umfang und die Finanzierung der Maßnahmen geklärt. Damit kann die Bildungslandschaft auf Wittow geordnet und gestärkt werden, Investitionen an einem Standort können nachhaltig zum Erfolg führen
Folgende Beschlüsse wurden im Amtsausschuss gefasst:
Beschluss 1:
Der Amtsausschuss des Amtes Nord Rügen beschließt, nur einen Schulstandort für Wittow vorzuhalten.
Ausgeschlossen ist/sind:
Abstimmungsergebnisse |
||||
anwesend |
ja |
nein |
Enthaltung |
ausgeschl.* |
10 |
7 |
1 |
2 |
0 |
* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V |
Beschluss 2:
Der Amtsausschuss des Amtes Nord Rügen beschließt, dass der Schulstandort Altenkirchen ist.
Ausgeschlossen ist/sind:
Abstimmungsergebnisse |
||||
anwesend |
ja |
nein |
Enthaltung |
ausgeschl.* |
10 |
7 |
3 |
0 |
0 |
* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V |
Beschluss 3:
Der Amtsausschuss des Amtes Nord Rügen beschließt, die Variante eines kompletten Neubaus auf dem Gelände des Sportplatzes zu favorisieren.
Ausgeschlossen ist/sind:
Abstimmungsergebnisse |
||||
anwesend |
ja |
nein |
Enthaltung |
ausgeschl.* |
10 |
10 |
0 |
0 |
0 |
* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V |
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2023 den Beschlussvorschlag einstimmig abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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