05.12.2019 - 6.3 Beschluss über die Aufstellung und öffentliche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 05.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hochbau und Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Thomas Ulrich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 29.11.2018 den Grundsatzbeschluss Nr. 019.6.29-421/18 über die 7. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 18A „Golfanlage Lancken, Teil 1“ und die 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18B „Golfanlage Lancken, Teil 2“ gefasst.
Nach Abschluss des städtebaulichen Vorvertrages (Beschluss-Nr. 019.6.29-422/18 vom 29.11.2018) wurde die Planung beauftragt (BE-Nr. 019.6.29-427/18). Nunmehr liegen die Planentwürfe zur Durchführung der Planverfahren vor.
Auch hier erläutert Herr Dr. Raith die vorgenommenen Änderungen.
Der Bauausschuss hat sein Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Beschluss:
- Für 3 einzelne Teilflächen nordwestlich, nördlich und östlich der Ortslage Lancken sollen im Bereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 18 A „Golfanlage Lancken, Teil 1“ Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden.
- Der Änderungsumfang betrifft im Norden die Maßnahmenfestsetzung innerhalb der Fläche A3 (Ökokonto) sowie die Lage der Maßnahmefläche A2 (Wanderkorridor für Amphibien). Im Bereich der Baugebiete wird die Baufläche des geplanten Klubhauses (Fläche a) verschoben sowie die innere Erschließung des im Zusammenhang mit dem Golfplatz geplanten Golf-Village angepasst (durchgehende Erschließungsschleife statt unverbundene Stichwege mit Wendeanlagen). Zudem wird im Bereich des Golfplatzes die Lage der Zuwegung zum Strand sowie damit verbunden der Anordnung der Maßnahmefläche A2 (Wanderkorridor für Amphibien) überarbeitet.
- Die Teilflächen im Nordosten und Osten umfassen eine Ergänzung um Festsetzungen zu Lage und Größe des erforderlichen Pflegestützpunkts sowie des nach der Stellplatzsatzung notwendigen Parkplatzes für den Golfplatz, die Vergrößerung der nördlichen küstenbegleitenden Maßnahmefläche Fläche A3 (Ökokonto) mit Modifikation der vorgesehenen Maßnahmen sowie die Ergänzung der Randeingrünung im Osten um eine zweite Baumreihe entlang der Gemeindestraße nach Kreptitz mit 42 Baumstandorten.
- Die Änderung erstreckt sich damit auf rund 22% des insgesamt 507.605 qm großen Geltungsbe-reichs des Bebauungsplans.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Entwürfe der 7 vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 A „Golfanlage Lancken, Teil 1“ der Gemeinde Dranske und der Begründung werden gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen, die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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12,6 MB
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