05.12.2019 - 6.4 Beschluss über die Aufstellung und öffentliche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 10.10.2019 den Grundsatzbeschluss GV 019.07.030/19 über die 4. vereinfachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Feriendorf Bakenberg“ gefasst. Nunmehr liegen die Planunterlagen vor. Das Planverfahren nach dem BauGB kann durchgeführt werden.

 

Der Plan wird durch Herrn Dr. Raith kurz erläutert.

Der Bauausschuss hat sein Einvernehmen erteilt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1.  Für einen Teilbereich im Süden der Erschließungsstraße im Feriendorf Bakenberg soll der rechtswirksame Vorhaben- und Erschließungsstand Nr. 1 „Feriendorf Bakenberg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zum 4. Male geändert werden.

       Für den Änderungsbereich werden geändert:

  • Vergrößerung des Baufensters ohne Erhöhung der Anzahl der Ferienhäuser und der GRZ aufgrund erhöhten Abstandsbedarfes wegen geplanter Dacheindeckung mit Rohr
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
  2. Die Entwürfe der 4. vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Feriendorf Bakenberg“ der Gemeinde Dranske und der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen.
  4. Aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderung wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB verzichtet und sofort die öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 11

7

1

3

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage