05.12.2019 - 6.5 Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Ein Investor beabsichtigt die Sanierung des denkmalgeschützten Gutshauses in Lancken und die Erweiterung mit 2 flügelbegleitenden Neubauten laut Festsetzungen des in diesem Bereich rechtswirksamen B-Planes Nr. 2 „Lancken“ mit ca. 100 Betten, Gastronomie, Konferenzsälen, Schwimmbad und Wellness. Zur Umsetzung dieses Konzeptes gehört auch die Sicherung der Stellplätze für den durch die geplante Nutzung verursachten Bedarf laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Dranske. Mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 17 „Lancken“ wurde ein Bereich westlich der Zufahrtstraße nach Lancken, der für die Stellplätze des Gutshausprojektes vorgesehen war, in Fläche für die Landwirtschaft geändert. Somit sind derzeitig laut B-Plan Nr. 2 „Lancken“ nicht ausreichend Stellplatzflächen im Umfeld des Gutshauses zur Anlage der erforderlichen Stellplätze vorhanden. Auf im Bebauungsplan dargestellten Grünflächen können keine Stellplätze errichtet werden. Darum ist der Bebauungsplan Nr. 2 „Lancken“ zur Darstellung neuer Stellplatzflächen zu ändern. Die Kosten für die Planänderung trägt der Investor. Der Antrag wurde am 29.10.2019 mit Informationsvorlage 019.07.058/19 im Bauausschuss beraten.

 

Das Amt Nord-Rügen und der Landkreis haben angeregt, diese Änderungen zu beantragen.

 

Frau Naßutt erläutert die Änderungen anhand des Planes. Es wird nachgefragt, ob die Stellplätze ausreichend sind. Dies wurde anhand eines Stellplatznachweises überprüft. Weiterhin wird die Frage gestellt, ob der Vorhabenträger auch Eigentümer ist. Dazu erklärt Herr Kuhn, dass der Vorhabenträger heute einen Antrag auf Pacht bzw. Kauf gestellt hat. Die Lage der Parkplätze wird nochmals gezeigt, die auf der Karte eingezeichnete „Straße“ wird eindeutig als Gehweg ausgewiesen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Für den Bereich des Gutshauses in Lancken soll der rechtswirksame B-Plan Nr. 2 „Lancken“ geändert werden.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  •                  Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung euer Stellplatzflächen im Bereich des Gutshauses
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Raith, Hertelt, Fuß aus Stralsund beauftragt werden. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, ein Honorarangebot einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag gem. § 11 BauGB zur Klärung der Kostentragung zur Beschlussfassung in der Gemeinde vorzubereiten.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 11

8

0

3

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage