31.08.2023 - 4.1 Beratung zu möglichen Alternativen zum geplante...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Do., 31.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Die Ausschussmitglieder beraten über die möglichen Alternativen zum geplanten Golfplatz. Herr Dippe bekräftigt hierbei erneut seine Auffassung, dass es für ihn keine Alternativen zum Golfplatz gäbe. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder spricht sich gegen den geplanten Golfplatz aus. Herr Petzold problematisiert zudem die anfallenden hohen Betriebskosten des Golfplatzes, welche durch die Gemeinde nach Ende des Betriebes durch Herrn Comesana bei Ablauf der 3 Jahre zu tragen seien. Es wird eine vielseitig nutzbare Fläche für die Freizeitgestaltung befürwortet.
Der Bürgermeister verweist auf die bereits im Rahmen der vergangenen Ausschusssitzung vorgeschlagenen Alternativen zum Golfplatz.
Frau Naßutt stellt sodann den ihrerseits erarbeiteten Alternativvorschlag zur Nutzung des Golfplatzgeländes vor (siehe Anlage zu TOP 4.1), welcher die Vorschläge der Gemeinde aufgreift. So sieht dieser u.a. einen Bereich für Fußball-Golf, einen Lehr- und Aktivpfad, eine „Drachenwiese“, einen „(Wasser-) Spielplatz“ und einen Indoor-Spielplatz vor. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder befürwortet den Entwurf.
Frau Dr. Verpoorten schlägt zudem eine im Boden versenkbare Trampolinanlage vor. Herr Petzold befürwortet eine Streuobstwiese und die Anpflanzung mehrerer Obstbäume.
Der Nutzen der Fläche für die breite Öffentlichkeit wird befürwortet. Herr Dippe problematisiert hierbei, dass es sich bei dem hier gegenständlichen Gelände weiterhin um ein Privatgelände handelt. Dieses sei durch den Eigentümer zu sichern und stehe folglich nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Fläche des Golfplatzgeländes dem naturschutzrechtlichen Ausgleich der Bebauung der B-Pläne dient. Bei einer Alternative zum Golfplatz sei daher zwingend durch den Landkreis bzw. die UNB zu prüfen, ob auch durch die Alternative der naturschutzrechtliche Ausgleich erbracht wird.
Frau Naßutt weist im Hinblick auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich insb. darauf hin, dass die bereits vorgesehenen Amphibien-Korridore erhalten bleiben sollen. Zudem erklärt sie, dass die geplante Alternative eine Erweiterung bzw. Verbesserung des Freizeitangebotes darstelle.
Herr Comesana nimmt ab 19:20 Uhr an der Sitzung teil. Herr Petzold erkundigt sich sodann nach einer Golfmitgliedschaft, welche wohl auch Gegenstand der Grundstückskaufverträge sei. Herr Comesana erklärt, dass sich die Käufer nicht für eine Golfmitgliedschaft interessiert hätten. Er verdeutlicht nochmals, dass der geplante Golfplatz nicht wirtschaftlich sei und verweist auf den Golfplatz in Ranzow. Dieser verfüge nur über 41 Mitglieder. Auch sei die effektive Spielzeit wegen des Wetters im Jahr sehr begrenzt, sodass ein Betrieb auch nicht rentabel sein könne.
Herr Comesana weist darauf hin, dass auch ein Betrieb und eine Instandhaltung der Alternativflächen gewährleistet werden müsse. Über die Pflege und Instandhaltung des Geländes sei durch einen Betreiber zu wachen.
Zudem empfiehlt Herr Comesana, das Konzept für die Alternative zum Golfplatz durch einen „Landschafts- und Freizeittouristenplaner“ mit der entsprechenden Sachkunde erstellen zu lassen.
Herr Dippe bezweifelt, dass der Golfplatz beim Schloss Ranzow nicht wirtschaftlich sei. Zudem erfragt er, ob Teile des Golfplatzes mit den Baugrundstücken mitverkauft werden. Herr Comesana bejaht dies und erklärt, dass es sich hierbei um eine Pufferzone zum Golfplatz handelt. Dies habe bereits Herr Krauß angefangen und er führe dies fort. Diese Grünfläche sei nicht bebaubarer und gehe zu Lasten der Privaten.
Abschließend erklärt der Bürgermeister eine Beschlussvorlage für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung abzustimmen mit einem Alternativvorschlag zum Golfplatz. Die Grundlage bilden die vorgetragenen Vorschläge (u.a. Minigolf, Trampoline, Streuobstwiese). Zudem sei hierbei die Beauftragung eines „Freizeitanlagenplaners“ zur Erstellung eines Planes zu berücksichtigen.
Die Mehrheit der Ausschussmitglieder sprechen sich für die Vorbereitung einer diesbezüglichen Beschlussvorlage aus.
Herr Comesana weist darauf hin, dass vorab zudem die notwendigen Schritte zur Änderung des B-Planes bzw. die Zeitspanne des Änderungsverfahren besprochen werden sollte. Auch müsse eine Abstimmung bzgl. der Erfüllung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs erfolgen (hier insb. keine Reduzierung der Ausgleichsflächen).
