09.11.2023 - 4.1 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Do., 09.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:56
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat dem Antrag des Eigentümers auf Aufstellung einer Bauleitplanung für ein Sport- und Landhotel in Starrvitz am 1.12.2022 grundsätzlich zugestimmt (Beschluss-Nr. 019.07.253/22). Am 12.4.2023 wurde der städtebauliche Vorvertrag ausgefertigt, welcher die Kostenübernahme für die Planung regelt (Beschluss-Nr. 019.07.266/23 vom 23.2.2023). Die Planung wurde am 4.5.2023 durch die Gemeinde beauftragt (Beschluss-Nr. 019.07.268/23 vom 23.2.2023).
Nunmehr liegt der Vorentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vor. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das eigentlichen Bauleitplanverfahren nach dem BauGB.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende erfragt, ob die geplanten Anlagen auch für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Der Bürgermeister erklärt, dass der Vorhabenträger dies wohl im Rahmen der Begründung seines Vorhabens näher ausgeführt habe. Weiterhin wird die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens seitens der Ausschussmitglieder problematisiert.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Beschluss
Beschlussvorschlag:
- Für einen unbebauten Bereich östlich der Gemeindestraße von Kuhle nach Gramtitz und westlich des Gutshauses (Ostseekino) soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Errichtung eines Sport- und Landhotels mit Tennisplatz, Spiel- und Kletterpark, Golf (ein putting green) sowie einem Fitnessparcours.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die Vorentwürfe der Planung mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4(1) BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
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