14.12.2023 - 6.4 Beschluss über die Aufstellung der 8. Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat in öffentlicher Sitzung am 19.10.2023 beschlossen, einen Alternativvorschlag zum Golfplatz Lancken zu erarbeiten und abzustimmen, ob der durch die Anlage des Golfplatzes abgesicherte naturschutzfachliche Ausgleich auch mit einer Alternative zum Golfplatz erreicht werden kann (Beschluss-Nr. 019.07.302/23).

Anlage dieses Beschlusses war ein Alternativvorschlag mit der Darstellung einer Drachenwiese, eines Fußballgolfbereiches, eines Lehr- und Aktionspfades und ökologischen Vorrangflächen. Dieser Entwurf wurde ausführlich erläutert.

Bei Änderung des Planungsziels sind auch die rechtswirksamen Bebauungspläne zu ändern.

Um die Berechnung des Eingriffs- und des Ausgleiches durchführen zu können und zu berechnen, ob Alternativvorschläge dem ausgewiesenen Golfplatz gleichwertig dienen, ist die Beauftragung von Fachplanungsbüros erforderlich. Dies kann im Rahmen der Änderung der Bebauungspläne erfolgen

 

Der Sachverhalt wird verlesen. Frau Naßutt (BBF) und Frau Riedel (Amt Nord Rügen) hatten bereits einen Termin beim Landkreis, Abteilung Umwelt und Natur. Es gibt eine neue HZE (Handlungsempfehlung zur Eingriffsregulierung) – ob ein ausreichender naturschutzfachlicher Ausgleich mit der Alternative zum Golfplatzmöglich ist, ist ungewiss. Außerdem wird hier ein Kapitalstock gefordert (Rücklage beim Landkreis, z. B. für das zweimalige Mähen der Flächen im Jahr).

 

Herr Kuhn wird einen Termin mit dem 1. Beigeordneten des Landrates vereinbaren um Klärung in die Sache zu bringen.

 

Herr Ahlers beantragt TOP 6.4 und 6.5 von der Tagesordnung zu nehmen.

Abstimmung:

   2 Ja-Stimmen  8 Nein-Stimmen

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

  1. Für den Bereich des ausgewiesenen Golfplatzes soll der Bebauungsplan geändert werden.

         Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Änderung der Ausweisung „Golf“ in eine Erholungsgrünfläche mit naturschutzfachlichen Funktionen und Bereichen sowie naturnahen Freizeitbetätigungsmöglichkeiten (z.B. Fußballgolf, Lehr- und Aktionspfad, Drachenwiese)
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

8

2

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=713&TOLFDNR=16399&selfaction=print