25.01.2024 - 6.6 Annahme einer Spende

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung M-V und der Hauptsatzung der Gemeinde Breege entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden. Die Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH spendete für die Feuerwehr der Gemeinde Breege 150,00 Euro am 19.12.2023.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt die Annahme der Spende von 150,00 Euro von der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH für die Feuerwehr der Gemeinde Breege.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage