17.01.2024 - 6.1 Beschluss über die Haushaltssatzung und den Hau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 45(1) KV M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Nach § 46(1) KV M-V, ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung.

Der § 46(2,4) KV M-V i.V.m. § 1 ff. GemHVO-Doppik, regelt die Bestandteile des Haushaltsplanes und dessen Anlagen.

 

Herr Behrens erklärt, dass die HH-Plaung nur für ein Jahr erfolgt um in den Planungszyklus der anderen Gemeinden zu kommen

 

Der ErgebnisHH weist einen Verlust von ~ 912.000,00 € aus. Das ist aber nicht schlimm, da sich bei der Zusammenbetrachtung mit den Vorjahren keine Schieflage der Gemeinde ergibt

Der FinanzHH weist einen Verlust von 927.000,00 € aus

Das Eigenkapital beträgt 9,7 Mio €

Es sind folgende Investmaßnahmen geplant:

   -Ausbau Schulstraße Kosten: 1,275 Mio €, Fömi 530.000,00 €

   -Sagarder Bach Kosten: 106.000 ,00 €, Fömi 90.000,00 €

   -Marlower Bach Kosten:500.000,00 €, Fömi 536.000,00 €

   -Töpferberg Kosten 50.000,00 €

   -Neubau Aula aus Eigenmitteln Kosten 1,1 Mio €

   -Anschaffung WC Container

   -Anschaffung Streuaufsatz für den Bauhof

   -Grunderwerb Straße Neddesitz, Radweg Marlow, Polkvitz

Laufende Kosten:  -Umrüstung der SB auf LED

   -Straßenbankette

   -Anschaffung Papierkörbe etc.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 in der vorgelegten Fassung.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage