17.01.2024 - 6.9 Beschluss über eine Ausnahme zu den im Bebauung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Datum:
- Mi., 17.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Der Vorhabenträger für die Errichtung des Hafendorfes Martinshafen möchte von der im Bebauungsplan Nr. 19 „Hafendorf Martinshafen“ festgesetzten Pflanzliste für Bäume abweichen und andere Gehölze als einseitige Allee setzen, welche deutlich weniger Wasser benötigen und hitzetoleranter sind, somit deutlich besser vor dem Klimawandel gewappnet als die „klassischen“ Baumarten aus der Pflanzliste. Diese Baumarten haben sich schon als Straßenbaum bewährt und werden in anderen Gemeinden in ganz Deutschland gepflanzt (Auskunft der Baumschule Putbus).
Die 23 zu pflanzenden Bäume sollen aus den nachfolgenden Baumarten bestehen:
- Acer rubrum (Rot-Ahorn)
- Liquidambar styraciflua (Amberbaum)
- Betula jacquemontii (Himalaya-Birke)
- Alnus spaethii (Großblättrige Erle)
- Quercus rubra (Rot-Eiche)
Da die Arten im Bebauungsplan festgesetzt sind. Muss die Gemeinde durch Beschluss über die Änderung entscheiden. Die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wird durch das Amt Nord-Rügen eingeholt.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeinde Sagard beschließt, dass abweichend von den im Bebauungsplan Nr. 19 „Hafendorf Martinshafen“ festgesetzten Baumarten folgende klimatisch besser geeignete Bäume in der gleichen Pflanzqualität wie im Bebauungsplan festgesetzt, gepflanzt werden dürfen:
- Acer rubrum (Rot-Ahorn)
- Liquidambar styraciflua (Amberbaum)
- Betula jacquemontii (Himalaya-Birke)
- Alnus spaethii (Großblättrige Erle)
- Quercus rubra (Rot-Eiche)