28.02.2024 - 4 Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des...

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Protokoll

Begrüßt alle Anwesenden und bedankt sich bei Herrn Kasten für die Vertretung während Ihrer Abwesenheit.

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 30. Januar 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Ablehnung des Beschlusses zur Beschaffung eines MAN LF 16/21 Löschgruppenfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Lohme mit Änderung auf Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges

 

Eine nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses fand in der Zeit vom 30. Januar 2024 bis jetzt nicht statt.

Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Bürgermeisterin Befugnisse im Rahmen der ihr übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung zu informieren.

In diesen Rahmen wurde keine Entscheidungen getroffen.

 

Der Spatenstich für die Kita wurde aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Stattdessen wird zur Grundsteinlegung Anfang April eingeladen. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Während der letzten GV am 30.01.2024 berichtet Herr Burwitz, dass es eine Bedingung des Fördermittelgebers war, dass alte Gebäude der Kita abzureißen. Herr Ulrich hatte bestätigt, dass das alte Kitagebäude abgerissen werden muss, weil der Abstand zwischen den Gebäuden unzureichend, nur 3m, ist.

Die Bürgermeisterin beton noch einmal, wie wichtig Sportvereine für eine Gemeinde sind. Aus diesem Grund hat Frau Klöckner gleich am nächsten Tag mit dem Ministerium telefoniert:

 

  1. Bedingungen des Geldgeber
    Das der Abriss des alten Gebäudes Bestandteil des Fördermittelbescheides ist, liegt nur daran, dass der Abriss im Förderantrag beantragt wurde und genehmigt wurde. Die Lösung des Problems: Wenn die Abrisskosten nicht in Anspruch genommen werden, muss das Gebäude auch nicht abgerissen werden.
  2. Abstandsflächen der Gebäude
    Die Bürgermeisterin war beim Bauamt in Bergen, welches die letztendlichen Genehmigung erteilt oder versagt.
    Die Lösung: Das Bauamt vom Landkreis schlägt eine Verbindung beider Gebäude vor. Dazu müsste ein Antrag zur Änderung des Bauantrages gestellt werden, was rechtlich möglich ist. Dies bedeutet eine neue Vermessung und Darstellung als ein Gebäude, eventuell mit Abweichungen nach § 67 (2) LBauO, die Brandschutzbestimmungen müssen eingereicht werden. Das alte Gebäude muss auf Schadstoffe kontrolliert werden. Sollte etwas gefunden werden, kann es korrigiert werden.

 

Der benötigte Antrag wird demnächst eingereicht.

Die Bürgermeisterin ist zuversichtlich, dass das alte Gebäude erhalten bleiben kann. Sie hat parallel im Ministerium für Kultur und Sport angerufen und nach Fördermitteln für einen Neubau der Sporträume gebeten. Das Ministerium erklärte, dass auch Sportvereine Förderanträge stellen können. Es gibt verschiedene Fördertöpfe. Es wurde eine Erklärung dazu eingereicht. Die Bürgermeisterin bedankt sich bei Herrn Schröder und Herrn Krüger für die schnelle kompetente Zuarbeit.

Hafen

Die Probleme mit dem Hafen sind seit mehr als 2 Jahrzenten bekannt, Instandsetzungskosten sind sehr kostenintensiv und normalerweise ist Küstenschutz eine Aufgabe des Landes. Allerdings gibt es dazu eine Vereinbarung aus dem Jahr 2004. Die Lage ist akut, es besteht dringender Handlungsbedarf.
Die Bürgermeisterin verliest die Vereinbarung von 06/2004 zwischen der Gemeinde Lohme (vertreten durch damaligen Bürgermeister Herrn Burwitz) und dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern [StALU].

… „Schäden, an den Wellenbrechern 2 und 3 gehen zu Lasten StALU Stralsund. Die
Gemeinde Lohme ist für die im Jahre 2003 neu errichte Westmole, sowie für alle Anlagen, welche ausschließlich dem Hafen und dessen Betrieb dienen, also auch dem östlichen Kopf des Wellenbrecher 2 und die Abdichtung der Hafenmole, die 2003 nachträglich eingebaut wurde, sowie einschließlich der Einrichtungen zum Wasseraustausch zwischen den Wellenbrechern und dem Ufer alleine zuständig.“

Die Kosten belaufen sich auf über 1 Million. Im letzten Jahr waren die Bürgermeisterin, Herr Kasten und Herr Rollin in Schwerin. Es seitdem nichts passiert.

Die Bürgermeisterin übergibt an Herr Kasten, da sie bei dem Termin am 27.02.24 nicht dabei sein konnte.

Herr Kasten
Es gab eine Begehung mit dem StaALU, der Hafen wurde mit einer Drohne abgeflogen. Das StALU verwies auf die o.g. bestehende Vereinbarung, welche Herr Kasten bisher nicht bekannt war und auch nicht in einer Gemeindevertretersitzung behandelt wurde.
Das StALU sieht sich in der Verantwortung für die Steine in der Hafeneinfahrt und eventuell an einer Beteiligung an der Zufahrt. Auch für den Sturmschaden, welcher durch einströmendes Wasser verursacht wurde, sieht das StALU sich verantwortlich. Allerdings steht Lohme an 73. Stelle. Es gibt viel größere Schäden, welche vorher beseitigt werden müssen.

Die Gemeinde hat eine Firma gefunden, welche die Sturmschaden am Ufer, die Steinpackung erneuert und in den alten Zustand zurückversetz. Die Gemeinde verauslagt das Geld für das StALU und muss sich bemühen, das Geld wieder zu bekommen. Die Hafenausbaggerung wird nicht übernommen. Die Steine im Hafen werden auch nicht entfernt, da schon die Baustelleneinrichtung 250.000€ kostet. Das StALU wird das Wasser- und Schifffahrtsamt informieren und eine Untiefenmeldung machen.

Da die Gemeinde noch Geld hat, werden die notwendigsten Arbeiten ausgeführt. Der Nordsteg im Hafen ist z.Z. gesperrt. Es soll eine Gangway installiert werden, dass der Nordsteg wieder nutzbar ist.
Es müssen nun Verhandlungen mit dem Küstenschutz erfolgen.

 

Bürgermeisterin
230.000€ sind aus der Straßensanierung Nipmerow nach Lohme übrig. Es soll für die Hafensanierung eingesetzt werden. Dazu muss es aber noch einen Beschluss der GV geben.

 

 

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