28.02.2024 - 6.3 Instandhaltungsmaßnahmen Hafen

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Protokoll

Die Gemeinde beabsichtigt Instandhaltungsmaßnahmen am Hafen durchzuführen. Es sollen die Steine entfernt, Ausbaggerungsarbeiten durchgeführt und Sturmschäden beseitigt werden. Hierfür werden ca. 220.000 EUR benötigt.

 

Zur Deckung dieser Reparaturaufwendungen sollen die im letzten Jahr eingesparten Aufwendungen für die Deckenerneuerung Lohme-Nipmerow verwendet werden.

 

Die Produkte 541000 - Straßenunterhaltung und 548000 – Hafen sind in verschieden Teilhaushalten erfasst (TH01 bzw. TH02).

 

Die Haushaltssatzung und auch die Nachtragshaushaltssatzung lässt eine Übertragung zwischen Teilhaushalten nicht zu. § 7 der Haushaltssatzung beschränkt die Übertragbarkeit auf innerhalb eines Teilhaushaltes. Der § 15 GemHVO-Doppik Übertragbarkeit greift in diesem Fall nicht.

 

§ 7 der Nachtragshaushaltssatzung i.V.m. § 48 Kommunalverfassung M-V legt die Erheblichkeits- und Geringfügigkeitsgrenze für die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes auf 3% der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes fest. Dieser liegt im diesem Fall bei 58.200 EUR und damit unterhalb der benötigten 220.000 EUR.

 

Aus diesem Grund ist eine Nachtragssatzung zwingend erforderlich.

 

Die Erarbeitung der Nachtragssatzung war in der Kürze der Zeit leider nicht möglich. Die Nachtragssatzung wird zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorliegen.