24.04.2024 - 4 Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28. Februar 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Ablehnung Verkauf einer unvermessenen Teilfläche aus dem Flurstück 91, Flur 1, Gemarkung Nipmerow
  • Kaufantrag einer unvermessenen Teilfläche von ca. 22 m² aus dem Flurstück 99/10, Flur 2, Gemarkung Ranzow
  • Vorkaufsrecht LORAD, Müller / Gemeinde Lohme Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes Stralsund vom 25.01.2024
  • Beauftragung einer Anwaltskanzlei zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages
  • Stellungnahme nach § 36 BauGB zum Vorhaben Anbau an bestehendem Gutshaus und Sanierung Dach mit Neubau Gauben
  • Ablehnung Vergabe der Leistung zum Begleitung des EU Vergabeverfahren der Planungsleistungen für die Projektänderung Info-Point
  • Vergabe von Bauleistungen zur Verlängerung der Schmutzwasserleitung am Parkplatz Hagen
  • Bevollmächtigung der Bürgermeisterin und ihres Stellvertreters zur Unterzeichnung des Wegenutzungsvertrag Strom mit der E.DIS Netz GmbH
  • Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Vergabe des Auftrags "Lieferung Garagentor" für den Bauhof Lohme
  • Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Vergabe des Auftrags "Lieferung Portalkran" für den Bauhof Lohme.
  • Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Vergabe "Erneuerung Hauptverteilung Elektro Werkstatt Bauhof Lohme"
  • Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Vergabe des Auftrags "Lüftung der Duschen Dorfladen"

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20. März 2024 wurden keine Beschlüsse gefasst.

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Bürgermeisterin Befugnisse im Rahmen der ihr übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung zu informieren.

 

In diesen Rahmen wurde keine Entscheidungen getroffen.

 

Die Bürgermeisterin verliest ein Bericht über Ihre Amtszeit und bedankt sich für das ihr entgegengebrachte Vertrauen. Der Bericht liegt diesem Protokoll als Anlage 2 bei.