05.02.2020 - 6.2 Abwägungsbeschluss über den einfachen Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege hat am 28.6.2018 den Beschluss über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 26 „Hafenparkplatz“ in Breege nördlich des Hafens gefasst (BE-Nr. 013.6.19-217/18). Der Beschluss wurde vom 17.10.2018 bis 9.11.2018 öffentlich bekannt gemacht. Am 9.8.2018 wurde mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vorvertrag geschlossen, welcher die Kostenübernahme regelt (BE-Nr. 013.6.19-218/18 vom 28.6.2018). Am 27.9.2018 wurde der Vorentwurf durch die Gemeinde gebilligt (BE-Nr. 013.6.20-238/18). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 5.11.2018 bis 20.11.2018 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes im Amt Nord-Rügen und im Internet statt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte ortsüblich vom 17.10.2018 bis 9.11.2018. Die Planung wurde mit Schreiben vom 22.10.2018 angezeigt. Die von der Planung betroffenen Behörden wurden mit Schreiben vom 23.10.2018 gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden am 12.9.2019 sach- und fachgerecht untereinander und gegeneinander abgewogen, der Entwurf der Planung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 17.20.2019 bis 21.11.2019 durch Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte vom 30.9.2019 bis 22.10.2019 in den Schaukästen der Gemeinde, auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen sowie im Internet unter www.b-planpool.de. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.9.2019 über das Ergebnis der Abwägung und die öffentliche Auslegung informiert und gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Diese Stellungnahmen sind erneut abzuwägen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zum einfachen Bebauungsplan Nr. 26 „Hafenparkplatz“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 16 nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Behörden und 5 Nachbargemeinden haben 8 eine erneute Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).    

              teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:    

  • Landkreis Vorpommern-Rügen     

     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV   
  • IHK zu Rostock        
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • e.dis
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald    

Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.   

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

8

1

0

 

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=74&TOLFDNR=3306&selfaction=print