20.02.2024 - 6.5 Grundsatzbeschluss für einen Fördermittelantrag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Di., 20.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fördermittel und Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Katja Eichwald
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Anlässlich des Caspar David Friedrich (CDF) Jubiläums im Jahr 2024 soll eine Bronzeskulptur auf dem gemeindeeigenen Grundstück der Gemarkung Vitt, Flur 3, Flurstück 2 öffentlichkeitswirksam und dauerhaft auf die zentrale Bedeutung der Insel Rügen für das künstlerische Schaffen hinweisen.
Die Skulptur soll die Wanderungen von CDF über Rügen in den Jahren ab 1801 symbolisieren, bei denen er auch das Kap Arkona besuchte. Die vom Künstler Thomas Jastram zu fertigende Skulptur wird auf einem Findling am ehemaligen Netzplatz am Wanderweg zwischen Vitt und Arkona mit Blick auf das Kap Arkona plaziert, das DF von dieser Stelle skizziert hat. Arkona ist durch die Zeichnungen CDF's bekannt geworden.
Die beantragten Mittel sind für den Entwurf, die Herstellung als Bronzeguss sowie für den Transport und die Aufstellung erforderlich. Für die Finanzierung sollen Mittel aus dem Vorpommern-Fonds (VF) eingeworben werden.
Damit wird die kulturelle Entwicklung des Kaps sowie der Insel Rügen weiter ausgebaut und verbessert. Im Norden der Insel Rügen ist diese Investition bisher einmalig. Dieses Projekt steht in Kooperation mit dem Aufstellen einer 2. Skulptur in Putbus/Lauterbach.
Die Finanzierung würde sich wie folgt darstellen:
Gesamtkosten: |
29.960,00 EUR |
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Fördermittel VF: |
26.964,00 EUR |
(die Förderhöhe ist vom Land noch nicht bestätigt) |
Eigenmittel : |
2.996,00 EUR |
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Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss haben in Ihrer Sitzung hierzu beraten und empfehlen der Gemeindevertretung einstimmig den Beschlussvorschlag.
Zwischenzeitlich ging im Amt der Vertrag für die Beauftrragung des Künstlers ein. Zur Zeit liegt lediglich die Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns vor. Dies ist aber keine Zusicherung, dass die Fördermittel auch in der zu beantragenden Höhe bewilligt werden.
Die Gemeinde muss entschedien, ob sie das Risiko eingeht und den Vertrag vor der Bewilligung der Fördermittel eingeht. Sollte es keine Förderzusage geben, würde in diesem Fall die Gemeinde die gesamten Kosten tragen.
Nach einer regen Diskussion, in welcher zu den genannten Risiken auch der geschaffene Wert der Skulptur herausgestellt wurde, wurde abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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