20.02.2024 - 6.2 Änderung der monatlichen Aufwandsentschädigung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Di., 20.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V wurde am 11. Dezember 2023 neu beschlossen und tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen wurden wie folgt gefasst:
Gemeindewehrführer/in in amtsangehörigen Gemeinden |
250,00 € |
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Stellvertretende/r Gemeindewehrführer/in |
125,00 € |
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Gerätewart/in |
100,00 € |
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Jugendfeuerwehrwart/in |
125,00 € |
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss haben in Ihrer Sitzung hierzu beraten und empfehlen der Gemeindevertretung einstimmig den Beschlussvorschlag.
Nach einer Diskussion zur finanziellen Würdigung anderer Feuerwehrmitglieder mit hohem Engagement, die keine Funktion bekleiden - hier geannt vor allem Christian Rautenberg- wird festgelegt, diese mit einer Prämie zu ehren. Die Kosten sind im Haushalt der Gemeinde einzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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164 kB
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