20.02.2024 - 6.2 Änderung der monatlichen Aufwandsentschädigung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V wurde am 11. Dezember 2023 neu beschlossen und tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen wurden wie folgt gefasst:

 

Gemeindewehrführer/in in amtsangehörigen Gemeinden

250,00 €

 

 

Stellvertretende/r Gemeindewehrführer/in

125,00 €

 

 

Gerätewart/in

100,00 €

 

 

Jugendfeuerwehrwart/in

125,00 €

 

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss haben in Ihrer Sitzung hierzu beraten und empfehlen der Gemeindevertretung einstimmig den Beschlussvorschlag.

 

Nach einer Diskussion zur finanziellen Würdigung anderer Feuerwehrmitglieder mit hohem Engagement, die keine Funktion bekleiden -  hier geannt vor allem Christian Rautenberg- wird festgelegt, diese mit einer Prämie zu ehren. Die Kosten sind im Haushalt der Gemeinde einzustellen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Putgarten beschließt die Änderung der Zahlung einer monatlichen Aufwandspauschale in oben angegebener Höhe für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Putgarten ab Januar 2024.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage