20.02.2024 - 6.4 Jahresabschluss 2022 der Tourismusgesellschaft ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Di., 20.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Frist zur Meldung des Jahresabschlusses 2022 der Tourismusgesellschaft Kap Arkona an den Bundesanzeiger läuft am 02.04.2024 aus. Für die Meldung ist die Feststellung des Jahresabschlusses durch den/die Gesellschafter notwendig. Dies geschieht auf der ordentlichen Gesellschafterversammlung der TG am 20.03.24. Vorhergehend bedarf es aber eines Beschlusses der Gemeindevertretung Putgarten, die den aktuell noch ungeprüften Jahresabschluss 2022 der TG auf der nächsten Sitzung zur Kenntnis bekommen muss und damit einhergehend der Bürgermeisterin den Auftrag erteilt, auf der Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführer die Entlastung für 22 zu erteilen sowie den dann geprüften Jahresabschluss zu bestätigen. Leider braucht die BRB Schwerin für die Prüfung noch zwei Wochen. Dieser Umstand kollidiert dann wiederum mit den Offenlegungspflichten beim Bundesanzeiger.
Auf mehrere Nachfragen erläutert Frau Möbius, dass es erstmalig krankheitsbedingt beim Dienstleiter BRB Schwerin zu einer verspäteten Zuarbeit gekommen ist. Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, ist ein Strafgeld fällig.
Frau Möbius wird alles mit dem Amt Nord-Rügen abstimmen. Falls sich Unstimmigkeiten herausstellen sollten, dann wird sie nicht allein entscheiden, sondern z.B. durch Einberufung einer außerordentlichen Sitzung.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Putgarten beschließt, nach Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2022 der Tourismusgesellschaft mbH Kap Arkona durch die Bürgermeisterin, diese zu beauftragen, dem Geschäftsführer der Tourismusgesellschaft Kap Arkona auf der Gesellschafterversammlung am 20.03.2024 die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen sowie den Jahresabschluss 2022 festzustellen, soweit sich durch die noch zu erfolgende abschließende Prüfung durch die BRB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwerin keine Änderungen am Jahresabschluss 2022 ergeben haben.