22.02.2024 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske vom 14. Dezember 2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Beschluss über den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 30 "Nonnevitz II“
  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Nutzungsänderung einer ehem. Druckstation des ZWAR zu einer Wohnung mit Atelier und Antrag auf Abweichung
  • Bevollmächtigung des Bürgermeisters und seinem Stellvertreter zur Vergabe von Bauleistungen zum Neubau eines Strandniederganges in Lancken
  • Vergabe von Bauleistungen zur Instandsetzung der Rettungszufahrt nach der Sturmflut im Oktober
  • Nachtrag zur Anschaffung weiterer Bühnenelemente
  • Nachbesetzung einer Stelle im Bauhof und deren Ausschreibung

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01. Februar 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau eines Hauses mit 2 Ferienwohnungen und Carport mit Antrag auf Abweichung
  • Versagen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau einer Doppelgarage mit Antrag auf Befreiung
  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau Geräteschuppen mit Antrag auf Abweichung

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurden keine Entscheidungen getroffen.

 

Im Zusammenhang mit dem privaten Grundstücksverkehr in der Gemeinde wurden im Berichtszeitraum 7 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung abgegeben.

 

Immer wieder gibt es seitens der Besitzer alter DDR-Garagen Irritationen beim Umgang mit Verkäufen. Deshalb soll noch einmal eine Information folgenden Inhaltes durch das Amt erfolgen, welche insb. auf der Internetseite des Amtes veröffentlicht und in den Schaukästen ausgehängt werden soll:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Gemeindegebiet der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Nord-Rügen befinden sich Garagen auf gemeindlichem Grund und Boden.

 

Die Garagen als Bauwerke stehen im Besitz der jeweiligen Nutzer.

 

Für die Grundstücksfläche ist in jedem Fall die jeweilige Gemeinde im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.

 

In der DDR war es üblich, dass Garagen auf fremden Grund und Boden gebaut werden konnten. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde das selbstständige Eigentum an der Baulichkeit durch den Artikel 231 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) geschützt.

 

Mit dem 01.01.1995 in Kraft getretenen Schuldrechtsanpassungsgesetz änderte sich schrittweise die Rechtsposition der Garageneigentümer. Das eigenständige Gebäudeeigentum an der Baulichkeit auf fremden Grund und Boden endete durch den § 11 des Gesetzes. Ein gesetzlicher Kündigungsschutz besteht nicht mehr.

 

Das Amt Nord-Rügen möchte Sie an dieser Stelle über die jetzige Verfahrensweise informieren:

 

Ein Verkauf der Garagen ist nicht mehr ohne Zustimmung der Gemeinde möglich.

 

Bei der Beendigung des Nutzungsverhältnisses durch die schriftliche Kündigung des Nutzungsvertrages, (Gemeinde oder Nutzer) geht das Gebäudeeigentum auf den Grundstückseigentümer, die Gemeinde, über.

 

Diesbezüglich ist der Kontakt mit der zuständigen Mitarbeiterin (Frau Purrmann, Bauamt) aufzunehmen, um die Übergabemodalitäten abzustimmen.

 

Eine Garage an einen potentiellen Interessenten zu verkaufen, ist nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich. Diese muss vor dem beabsichtigten Verkauf vorliegen. Stimmt die Gemeinde dem Verkauf zu, wird ein sogenannter 3-seitiger Vertrag zwischen Verkäufer, Käufer und der Gemeinde abgeschlossen.

 

Eine Kündigung der bestehenden Verträge durch die Gemeinde ist zur Zeit nicht beabsichtigt.

 

Weiterhin trägt der Bürgermeister auszugsweise aus der Straßenreinigungssatzung vor, da es in der Vergangenheit vermehrt Unstimmigkeiten über die Art und den Umfang der bestehenden Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer gegeben hat. Er verweist auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Satzung auf der Internetseite des Amtes Nord-Rügen.

 

Der Bürgermeister informiert darüber, dass der EC-Automat auf dem Parkplatz am Bodden bis zum 21.03.2024 abgebaut werden soll. Der bestehende Vertrag wurde von Euronet wegen fehlender Umsätze gekündigt.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass nach derzeitigem Stand eine Einwohnversammlung am 21.03.2024 geplant ist. Zudem macht er auf die weiterhin gesuchte notwendige Unterstützung durch Wahlhelfer im Rahmen der Kommunalwahl am 09.06.2024 aufmerksam.

 

Zuletzt begrüßt der Bürgermeister Frau Susanne Wessel als neue Kita-Leiterin