22.02.2024 - 6.3 Beschluss über die Richtlinie der Gemeinde Dran...

Beschluss:
vertagt
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Protokoll

Die Gemeinde Dranske ist Eigentümerin des Gebäudes „Alte Schule - Bürgerhaus“ in Dranske.

 

Die Aula und der Jugendtreff im Gebäude sind öffentliche Einrichtungen, die der Gemeindevertretung, den Vereinen und Institutionen der Gemeinde Dranske als Konferenz- und Veranstaltungsräume zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können Bürger, Parteien, das Standesamt des Amtes Nord-Rügen und andere Veranstalter die Aula und den Jugendtreff für private und öffentliche Veranstaltungen, Vorträge, Diskussionen o.ä. nutzen.

 

Kommt es zu den vorgenannten Nutzungen, so ist ein Nutzungsentgelt zu erheben.

 

Dazu wurde eine Richtlinie erstellt, die die Nutzung der Räume und die Höhe der Nutzungsentgelte reglementiert. Diese ist in der Anlage beigefügt.

 

Die erzielten Umsätze sind ab 01.01.2025 auf Umsatzsteuerpflicht zu prüfen. Nach derzeitigem Kenntnisstand und im Haushaltsjahr 2024 sind die Umsätze nach §2b UStG nicht steuerbar, weil die Gemeinde nicht als Unternehmer auftritt und damit keine Wettbewerbsverzerrungen nach §2b Abs. 2 UStG vorliegen.

 

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde bereits im Juni 2019 einen Beschluss über die Satzung zur Nutzung der Aula und des Jugendtreffs im Gebäude der „Alten Schule – Bürgerhaus“ gefasst habe. Diese sollte in einer folgenden Sitzung beschlossen und anschließend veröffentlicht werden. Dies ist jedoch nicht erfolgt. Nunmehr wurde eine Richtlinie für die Nutzung erstellt, insb. auch um die im Falle einer Satzung notwendige Gebührenkalkulation einzusparen. Die Richtlinie erfasst hierbei die Ende 2023 neu festgelegten Nutzungsentgelte.

 

Herr Große problematisiert die Zuständigkeit der Gemeinde für die Erstellung/ Unterzeichnung der Richtlinie. So befinde sich das Gebäude im Betriebsvermögen des BgA. Der BgA sei zuständig für die Erstellung der Richtlinie und habe auch eine Steuerpflicht zu prüfen.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde als Eigentümerin des Grundstücks/ Gebäudes einen Beschluss über die Richtlinie fassen könne. Der Vorschlag für die Richtlinie komme vom BgA.

 

 

Herr Große ist der Auffassung, dass der BgA die Nutzungsbestimmungen erlassen müsste und auch die Einnahmen an diesen abzuführen sind.

 

Er beantragt, eine Vertagung des TOP`s, da zunächst die Zuständigkeit für die Erstellung der Richtlinie im Amt geklärt werden müsse. Die Gemeindevertreter stimmen dem Antrag nach Beschlussfassung mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung zu.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=753&TOLFDNR=16917&selfaction=print