25.04.2024 - 6.4 Beschluss über die Richtlinie der Gemeinde Dran...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Petra Schnur
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Dranske ist Eigentümerin des Gebäudes „Alte Schule - Bürgerhaus“ in Dranske.
Die Aula und der Jugendtreff im Gebäude sind öffentliche Einrichtungen, die der Gemeindevertretung, den Vereinen und Institutionen der Gemeinde Dranske als Konferenz- und Veranstaltungsräume zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können Bürger, Parteien, das Standesamt des Amtes Nord-Rügen und andere Veranstalter die Aula und den Jugendtreff für private und öffentliche Veranstaltungen, Vorträge, Diskussionen o.ä. nutzen.
Kommt es zu den vorgenannten Nutzungen, so ist ein Nutzungsentgelt zu erheben.
Dazu wurde eine Richtlinie erstellt, die die Nutzung der Räume und die Höhe der Nutzungsentgelte reglementiert. Diese ist in der Anlage beigefügt.
Die erzielten Umsätze sind ab 01.01.2025 auf Umsatzsteuerpflicht zu prüfen. Nach derzeitigem Kenntnisstand und im Haushaltsjahr 2024 sind die Umsätze nach §2b UStG nicht steuerbar, weil die Gemeinde nicht als Unternehmer auftritt und damit keine Wettbewerbsverzerrungen nach §2b Abs. 2 UStG vorliegen.
Das Amt Nord-Rügen hat empfohlen eine Richtlinie zu erstellen, keine Satzung. Weiterhin wurde geprüft ob die Gemeinde diese Richtlinie beschließen kann oder BgA. Die Gemeinde kann die Richtlinie beschließen. Herr Große bezweifelt dies, wird aber an der Abstimmung teilnehmen.