25.04.2024 - 6.5 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 24.9.2020 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Nonnevitz II“ für den Bereich des ehemaligen Kinderferienlagers des Fleischkombinates Berlin gefasst (BE-Nr. 019.07.107/20). Der Beschluss wurde vom 29.9.2020 bis 16.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Am 27.4.2021 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag zwischen Eigentümer und Gemeinde beschlossen, welcher die Kostentragung für die Erstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 30 „Nonnevitz II“ regelt (Beschluss Nr. 019.07.142/21 vom 8.4.2021. Die Planung wurde am 10.5.2021 beauftragt (Beschluss-Nr. 019.07.151/21 vom 8.4.2021. Am 21.4.2022 wurde der Vorentwurf von der Gemeindevertretung gebilligt (Beschluss-Nr. 019.07.208/22). Die Planung wurde angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 9.6.2022 bis 24.06.2022 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 24.5.2022 bis 10.6.2022 ortsüblich. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.5.2022 frühzeitig nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden für das weitere Verfahren ausgewertet. (Abwägung). Der Beschluss über die Abwägung wurde am 1.12.2022 gefasst (Beschluss-Nr. GV 019.07.255/22). Die Einwender wurden über das Ergebnis schriftlich informiert.
Die Hinweise und Anregungen wurden in den Entwurf eingearbeitet, der Umweltbericht wurde erarbeitet. Der überarbeitete Entwurf wurde am 22.6.2023 durch die Gemeinde gebilligt (Beschluss-Nr. 019.07.283/23) Der gebilligte Entwurf wurde vom 28.8.2023 bis 29.9.2023 veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 10.8.2023 bis 29.8.2023. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Anschreiben vom 8.8.2023 beteiligt. Die erneut eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen.
Der städtebauliche Vertrag wurde am 26.02.2024 abgeschlossen (Beschluss Nr. 019.07.322/23).
Mit dem Satzungsbeschluss ist das Verfahren abgeschlossen.
Der Flächennutzungsplan wurde im Parallelverfahren geändert und wurde am 8.2.2024 genehmigt.
Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Rügen wurde zur Verdeutlichung der Erschließungssituation die bestehende angrenzende gemeindliche Straße (gemeindliches Straßenflurstück 33) teilweise in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergänzend aufgenommen. Gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB ist ein Entwurf eines Bauleitplanes, wenn er nach dem Verfahren nach § 3 Absatz 2 oder § 4 Absatz 2 geändert oder ergänzt wird, erneut nach § 3 Absatz 2 im Internet zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen, es sei denn, die Änderung oder Ergänzung führt offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen.
Es wird durch die Aufnahme einer vorhandenen, ausgebauten Gemeindestraße ergänzend in den Entwurf des Bauleitplanes keine erstmalige oder stärkere Berührung der Belange der betroffenen Gemeinde, von Behörden oder der Öffentlichkeit ausgelöst. Die Aufnahme der Gemeindestraße ist Ergebnis der Forderung des Landkreises nach Darstellung einer gesicherten öffentlichen Erschließung. Diese ist vorhanden und wird nunmehr dargestellt. Im städtebaulichen Vertrag ist zusätzlich verankert, dass ein Anspruch auf Änderung der äußeren Erschließung im Bereich der Gemeindestraße nicht geplant ist und nicht eingefordert werden kann.
Beschluss
Beschluss:
- Die während der Beteiligung der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gem. § 2 zum Bebauungsplan Nr. 30 „Nonnevitz II“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 14 von der Planung berührten Behörden und 2 Nachbargemeinde haben 12 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).
- berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- E.dis
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
- Landesamt für Innere Verwaltung
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- IHK zu Rostock
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
- Wasser und Bodenverband Rügen
- EWE
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
- Gemeinde Altenkirchen
- Gemeinde Wiek
- Gemeinde Altenkirchen
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) m.W.v. 01.01.2024, beschließt die Gemeindevertretung Dranske den Bebauungsplan Nr. 30 „Nonnevitz II“ für den Bereich der ruinösen Gebäude des ehemaligen Ferienlagers des Fleischkombinates in Nonnevitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB werden gebilligt.
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 30 „Nonnevitz II“ mit der Begründung und dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Dranske bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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499,8 kB
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3 MB
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