25.04.2024 - 6.3 Bewilligung einer außerplanmäßigen investiven A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Dranske vom 29.02.2024 (TOP 4.4) wurde vorgeschlagen, eine Hüpfburg für die kommenden Veranstaltungen der Gemeinde anzuschaffen.
Die Ausschussmitglieder sprechen sich für die Anschaffung der Hüpfburg aus. Herr Ahlers beantragt, dass die Anschaffung der Hüpfburg entsprechend des beigefügten Angebotes als Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske aufgenommen werden soll. Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig mit 6 JA-Stimmen zu.
Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 50 (1) KV M-V bewilligt werden muss. Die Ausgabe kann nur bewilligt werden, wenn sie unvorhersehbar und unabweisbar ist und die Kosten gedeckt werden können.
Die Deckung der Kosten soll aus der Kurabgabe erfolgen.
Die Unvorhersehbarkeit und die Unabweisbarkeit der Ausgabe ist durch die Gemeindevertretung im Rahmen der Beschlussfassung zu begründen! Für den Fall, dass dies nicht erfolgt, wäre der Beschluss rechtswidrig und der Bürgermeister bzw. die Leitende Verwaltungsbeamte müsste ihm dann widersprechen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt die Bewilligung der außerplanmäßigen investiven Ausgabe für eine Hüpfburg i.H.v. 2.699,00 € netto.
Die Ausgabe ist unvorhersehbar gewesen, weil:
sie zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war .
Die Maßnahme ist unabweisbar, weil:
es in diesem Jahr eine Vielzahl von Veranstaltungen gibt und dafür die Hüpfburg notwendig ist
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|