06.06.2024 - 6.7 Internetauftritt der Familie Kühn

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Protokoll

Der Inhalt des Internetauftrittes wird verlesen. Es wird noch einmal klargestellt, dass es sich bei diesem Haus um ein Wohnhaus handelt. Eine Nutzungsänderung wurde nicht beantragt, es wird aber als Ferienhaus genutzt. Vom Landkreis wurde eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Familie Kühn hat auf ihrer Internetseite unwahre Aussagen über die Gemeinde getroffen und diese verleumdet. Wie soll sich die Gemeinde dazu verhalten?

Nach kurzer Diskussion wird folgendes festgelegt:

Der Bürgermeister wird an die Familie Kühn schreiben und sie auffordern, die getroffenen Aussagen umgehend aus dem Netz zu nehmen und eine Klarstellung zu schreiben. Sollte dies nicht erfolgen, behält sich die Gemeinde rechtliche Schritte gegenüber Familie Kühn vor.