06.03.2024 - 6.5 Grundsatzbeschluss zur Beauftragung des Wasser-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Zwischen den Grundstücken Alt Glowe Nr. 32 bis 38 und dem ehem. Regenrückhaltebecken sammelt sich regelmäßig Regenwasser, welches auch die anliegende Bebauung negativ beeinflusst.

Der Bereich könnte über einen offenen Graben mit Anschluss an den Graben 15/34 entwässert werden. Der Graben wird auf dem gemeindlichen Flurstück 68/2 der Gemarkung Glowe, Flur 3 entstehen.

 

Der WaBoV ist für den Gewässerausbau und die Unterhaltung verantwortlich. Die Kosten für einen Gewässerausbau trägt die belegene Gemeinde.

 

Damit ist es möglich, den WaBoV mit dem Gewässerausbau zu beauftragen. Die notwendigen Mittel müssen im Haushaltsplan 2025 eingestellt werden, um die Rechnung des WaBoV zu bezahlen.

 

Eine Kostengröße ist noch nicht bekannt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeinde Glowe beauftragt den Wasser- und Bodenverband Rügen (WaBoV) mit dem Gewässerausbau Alt Glowe und stellt die notwendigen Mittel im Haushaltsplan 2025 zur Verfügung.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage