06.03.2024 - 6.6 Beschluss über die Aufstellung der 1. vereinfac...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Datum:
- Mi., 06.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 23.3.2022 der beantragten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 mit Beschluss Nr. 030.07.256/22 zugestimmt. Am 10.8.2022 wurde der städtebauliche Vorvertrag zur Kostenübernahme ausgefertigt (Beschluss Nr. 030.07.277/22 vom 18.5.2022). Am 5.9.2023 wurde die Planung beauftragt.
Nunmehr liegt der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung vor. Dieser ist zu billigen und anschließend gem. BauGB zu veröffentlichen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.
Beschluss
Beschluss:
- Für den Bereich des Solarparks in Ruschvitz westlich der Ortschaft Ruschvitz soll der rechtswirksame vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 „Solaranlage Ruschvitz“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zum 1. Male geändert werden. Die 1. Änderung erstreckt sich auf das gesamte Plangebiet, jedoch nur auf einzelne Festsetzungen.
Für das Plangebiet werden geändert in den textlichen Festsetzungen (Teil B):
- Verlängern der festgesetzten zeitlichen Befristung der Nutzung des Solarparks und der Gebäude von 25 Jahre auf 45 Jahre
- Ermöglichen der Zulässigkeit der Errichtung von Anlehnhallen an die vorhandenen Gebäude
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Entwürfe der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Solaranlage Ruschvitz“ und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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676 kB
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