06.03.2024 - 6.8 Beschluss über die Aufstellung der 6. Änderung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Datum:
- Mi., 06.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Glowe hat am 4.10.2021 die Planung beauftragt und am 27.7.2023 den Planungsauftrag erweitert (Beschluss Nr. 030.07.356/23) vom 15.3.2023. Teile der Planungskosten werden über einen städtebaulichen Vertrag auf Bevorteilte der Planung übertragen. (Beschluss 030.07.352/23 vom 15.3.2023).
Nunmehr liegt die Planung vor und muss von der Gemeindevertretung gebilligt werden. Das Planverfahren nach dem BauGB ist durchzuführen.
Beschluss
Beschluss:
- Für unbebaute und überbaute Bereiche (ausgewiesene Grünflächen) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Wald“ (Waldsiedlung und Waldstraße) soll der rechtswirksame Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB geändert werden.
- Für das Plangebiet werden geändert:
- Ausweisung von Bauflächen statt Grünflächen zum Zwecke der Wohnbebauung (Verdichtung).
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Entwürfe der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Wald“ und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe des Planes sowie der Begründung nach § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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613,3 kB
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