06.03.2024 - 6.3 Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Mi., 06.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Maria Habersaat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Freiwillige Feuerwehr Glowe benötigt einen neuen Tiefladeanhänger. Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 50 (1) KV M-V bewilligt werden muss. Über die Bewilligung entscheidet nach § 6(1) Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe, die Gemeindevertretung. Die Ausgabe kann nur bewilligt werden, wenn sie unvorhersehbar und unabweisbar ist und die Kosten gedeckt werden können. Alle Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein. Die Deckung sollte in erster Linie aus dem gleichen Teilhaushalt erfolgen (TH 1 gemeindliche Aufgaben).
Der alte Anhänger der Feuerwehr ist nicht nutzbar. Dies war so nicht vorherzusehen und konnte bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 im Jahr 2022 nicht berücksichtigt werden. Der Anhänger dient dem Leistungserstellunsprozess und der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit und ist demnach auch unabweisbar.
Die Kosten belaufen sich auf circa 4.000 €. Gedeckt werden die Kosten vom Produkt:
126000.78571000 – FFw investive Auszahlungen für bewegl. Sachen ab 1.000 € i.H.v. 2.500 € und 114010.78522007 – Schulsanierung i.H.v. 1.500 €.
Alle Tatbestandsmerkmale sind erfüllt.