05.06.2024 - 6.2 Beratung und Beschlussfassung über eine "interk...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Mi., 05.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fördermittel und Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Katja Eichwald
- Beschluss:
- abgelehnt
Protokoll
Für die Halbinseln Wittow und Jasmund wurden in den vergangenen Jahren jeweils ein Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) erarbeitet. Grundlage beider Konzepte war ein intensiver, partizipativer und dialogorientierter Prozess mit den Akteuren der Region, der Einwohnerschaft und regionalen Partnern. Im Rahmen der verschiedenen Partizipationsveranstaltungen mit der Öffentlichkeit und den Fachpartner wurde immer wieder die Notwendigkeit deutlich und gewünscht, das Miteinander insgesamt und zwischen den Kommunen zu stärken.
Das von der Firma BTE Tourismus- und Regionalberatung erstellte „Integrierte Regionale Entwicklungskonzept für die Halbinsel Wittow“ (2024) und das von der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH erarbeitete „Integrierte Regionale Entwicklungskonzept (IREK) für die Gemeinden Breege, Glowe, Lohme und Sagard sowie die Stadt Sassnitz“ (2020) sehen als gutachterliche Empfehlung dafür eine interkommunale Kooperation vor. Dies wird in beiden IREKs als wesentliches Leitprojekt benannt.
Die interkommunale Kooperation soll dabei einen Beitrag zur weiteren gemeinsamen Entwicklung sowie zur Zukunftssicherung leisten. Insgesamt geht es darum, Synergien zu nutzen, die Leistungsfähigkeit der gemeinsamen (touristischen) Arbeit zu optimieren und im Ergebnis die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger und die Aufenthaltsqualität für den Gast zu verbessern. Die Kommunen erhoffen sich dabei von der Zusammenarbeit positive Effekte für den Tourismus und die Lebensqualität insgesamt und im jeweils eigenen Gemeindegebiet. Sie dient dem Wohle der Einheimischen der Region.
Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Großteil der Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern beider Halbinseln im Januar 2024, wurden bereits erste Überlegungen angestellt und vereinbart, dass eine interkommunale Kooperation unerlässlich ist.
Zur Institutionalisierung braucht es eine gemeinsame Organisation (aktuell favorisiert: GmbH) zur operativen Umsetzung. Angestrebt wird dabei eine gleichberechtigte Partnerschaft der Kommunen auf Augenhöhe. Wesentliches Beratungsgremium der Organisation ist eine interkommunale Projektgruppe, deren Management von einem Koordinator übernommen werden soll.
Entsprechend des IREKs Wittow und den Empfehlungen von BTE ist es zielführend, die gemeinsame Koordinierungsstelle bereits kurzfristig zu schaffen. Eine Anschubfinanzierung über Fördermittel aus dem Strukturentwicklungsfond und einen durch die Gemeinden gemeinsam getragen Eigenanteil ist denkbar. Die Koordinierungsstelle kann so auch die Gründung einer gemeinsamen Organisation (bspw. GmbH) mit begleiten und vorbereiten. Bis zur Gründung des neuen Rechtsformträgers könnte die Stelle in der Vorbereitungsphase bei einer aktuell bereits bestehenden Organisation übergangsweise verortet werden. Denkbar sind hierbei bspw. die Tourismusgesellschaft Kap Arkona GmbH als etablierte Gesellschaft auf Ortsebene oder der Tourismusverein Nord-Rügen als bereits regional agierender Verein. Im Vertiefungsworkshop wurden die Varianten bereits andiskutiert und eher die GmbH favorisiert.
Mögliche Kosten / Finanzierung
Für die Kooperation an sich und die Projektgruppe fallen keine Kosten an, vielmehr ist ein Zeitinvestment der Beteiligten notwendig.
Für die gemeinsame Koordinierungsstelle fallen Personal- und Sachkosten an, idealerweise ergänzt um ein Budget für Projekt- und Marketingaktivitäten. Im Hinblick auf den identifizierten Arbeitsumfang und bei Kooperation der Halbinsel Jasmund und Wittow als gemeinsame Region sollte die Anstellung von 2 Personen angestrebt werden, um auch nach 1 bzw. 2 Jahren sichtbare Erfolge zu erzielen (denkbar 2 Personen mit unterschiedlichen Themensetzungen oder Leitung und Assistenz). Für eine Personalstelle sind nach groben Schätzungen jährliche Kosten in Höhe von mindestens ca. 55.000 EUR zu tragen (50.000 EUR Personalkosten, 5.000 EUR Sachkosten). Als ergänzendes Budget für Projekt- und Marketingkosten empfehlen sich 25.000 bis 50.000 EUR. Zur Anschubfinanzierung ist eine Förderung beabsichtigt, bspw. über den Strukturentwicklungsfond (bis zu 55% der Personalkosten förderfähig). Die anfallenden Kosten für den Eigenanteil sind anteilig von den Kommunen zu übernehmen. Für die Verteilung der Kosten auf die Kommunen sind unterschiedliche Modelle denkbar. Die Gutachterempfehlungen im IREK Wittow zielen auf eine paritätische Verteilung. In einer überschlägigen Betragung fallen so, bei einer Förderung in Höhe von 55%, folgende Kosten pro Gemeinde/Stadt an: ca. 3.300 EUR Personalkosten für eine Stelle, ca. 2.8000 EUR Projektkosten = 9.400 EUR bei zwei Personen und kleinem Projektbudget.
Zur Gründung einer GmbH benötigt es perspektivisch einmalig ein Stammkapital in Höhe von 25.000 EUR sowie Gebühren für Notar, Eintrag Handelsregister, ggf. rechtliche Begleitung, das anteilig von den Kommunen zusätzlich zu tragen wäre.
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt eine interkommunale Kooperation mit den Kommunen der Halbinseln Wittow und der Halbinsel Jasmund. Wesentliche Zielstellungen dieser Kooperation sind eine gemeinsame Umsetzung gemeindeübergreifender Projekte sowie eine stärkere Zusammenarbeit und Abstimmung der Kommunen untereinander.
- Zur Steuerung der Kooperation, Priorisierung der gemeinsamen Aufgaben und Maßnahmen konstituiert sich eine interkommunale Projektgruppe. Sie begleitet die Umsetzung der gemeinsamen Maßnahmen. Die Projektgruppe besteht aus Vertretern der Kommunen (Bürgermeister und Bürgermeisterinnen) und idealerweise ergänzend aus Vertretern des Tourismusvereins Nord-Rügen e.V. und ausgewählten Netzwerkinstitutionen.
- Für die operative Arbeit wird eine gemeinsame Koordinierungsstelle geschaffen. Grundlegende Aufgabe ist die Entwicklung, der Anschub und die Koordinierung von gemeindeübergreifenden oder regional wirkenden Projekten.
- Zur weiteren Institutionalisierung der Zusammenarbeit wird die Gründung eines gemeinsamen Rechtsformträgers angestrebt.
- Mittelfristiges Ziel ist die Gründung einer gemeinsamen Tourismusregion auf Basis des KurortG MV §4a.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte hierzu einzuleiten und übergangsweise bis zum rechtlichen Eintritt in eine gemeinsame Organisation ggf. eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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