05.06.2024 - 6.4 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Aufgrund des §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M - V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M - V 2011 S. 777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M – V 2019 S. 467) und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M - V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M – V 2005 S. 146) in letzter berücksichtigter Änderung durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M - V 2021 S. 1162) wurde nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Glowe am 05.10.2022 die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer erlassen.

 

Die vorliegende Änderungssatzung hat das Ziel, die in der ursprünglichen Satzung festgelegten Bestimmungen zu den Steuerpflichten zu konkretisieren und in einer rechtssicheren Form zu formulieren. Damit soll eine eindeutige und für alle Steuerpflichtigen nachvollziehbare Grundlage geschaffen werden, die keine Spielräume für Interpretationen offenlässt und gleichzeitig den rechtlichen Anforderungen in vollem Umfang gerecht wird.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Glowe in der vorliegenden Fassung.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

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