05.06.2024 - 6.5 Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe - Ze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Mi., 05.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Viele Menschen benötigen für ihre Reiseentscheidung fundierte Informationen über die Beschaffenheit der Unterkunft und auch die möglichen Erlebnisse am Urlaubsort. Das bundesweit einheitliche Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ bietet hier transparente und deutschlandweit anerkannte Qualitätskriterien, auf deren Basis eine Reiseentscheidung getroffen werden kann.
Es können alle Betriebe entlang der touristischen Servicekette erhoben werden (z. B. Tourist-Information, öffentliche Toiletten, Museum, Hotel, Ferienwohnung, Strandzugang, Wanderweg etc.)
Die Zertifizierung als barrierefreier Ort dient dann vor allem zur Information und Entscheidung als Reiseziel für Menschen mit Einschränkungen. Für die Zertifizierung als barrierefreier Ort müssen bei der Größe von Glowe insgesamt mindestens 10 Angebote entlang der touristischen Servicekette zertifiziert werden.
Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 50 (1) KV M-V bewilligt werden muss. Die Ausgabe kann nur bewilligt werden, wenn sie unvorhersehbar und unabweisbar ist und die Kosten gedeckt werden können.
Die Unvorhersehbarkeit und die Unabweisbarkeit der Ausgabe ist durch die Gemeindevertretung im Rahmen der Beschlussfassung zu begründen! Für den Fall, dass dies nicht erfolgt, wäre der Beschluss rechtswidrig und der Bürgermeister bzw. die Leitende Verwaltungsbeamte müsste ihm dann widersprechen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt die Bewilligung der außerplanmäßigen investiven Ausgabe für die Zertifizierung der Gemeinde Glowe als barrierefreier Ort i.H.v. 3.300,00 € netto.
Die Ausgabe ist unvorhersehbar gewesen, weil:
Die Zertifizierungsstelle des Landes die Gemeinden auswählt, die eine Zertifizierung erhalten können. Das geschieht ohne Einflussmöglichkeit der Gemeinde, war deshalb nicht planbar.
Die Maßnahme ist unabweisbar, weil:
Die Gemeinde für das Gemeindebild als anerkanntes Seebad dieses Zertifikat als Qualitätsmerkmal anstrebt. Pro Jahr werden im Land lediglich zwei Orte anerkannt. Damit wäre nicht absehbar, wann die Gemeinde wieder die Chance auf das Zertifikat hätte.
Anlagen zur Vorlage
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