05.06.2024 - 6.7 Grundsatzbeschluss zur gegenseitigen Anerkennun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Der Gemeinde liegt eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Kurkarten mit anderen Gemeinden der Insel Rügen vor. Die unterzeichnenden Gemeinden erkennen damit die Kurkarten der jeweils anderen Gemeinden auf ihrem Kurgebiet gegenseitig an. Gleiches gilt für Einwohner. Damit muss ein Kurgast der in Glowe seine Kurabgabe entrichtet hat in den anderen Gemeinden, die dieser Vereinbarung beigetreten sind, keine Kurkarte erwerben. Umgekehrt gilt auch, dass Kurkarteninhaber der anderen unterzeichnenden Gemeinden in Glowe keine Kurkarte für ihren Aufenthalt erwerben müssen.

 

Grundlage ist der §11 Abs. 5 Kommunalabgabengesetz M-V der die gegenseitige Anerkennung von Kurkarten zulässt. Voraussetzung ist die satzungsmäßige Erfassung dieser Gästeströme und die damit verbundene Verrechnung. Die Gemeinde hat die zusätzlichen Kosten auszugleichen. Der Vertrag geht von einem sich neutralisierenden Besucherstrom zwischen den Kurorten aus.

 

Der Vorteil dieser Vereinbarung ist, dass Besucher der Gemeinde Glowe auch die Kureinrichtungen der anderen Vertragspartner kostenfrei nutzen können, wenn sie in Glowe eine gültige Kurkarte erworben haben.

 

Der Nachteil ist, dass Besucher aus diesen Kurorten in Glowe keine Kurkarte zur Nutzung der vorhandenen Infrastruktur benötigen.

 

Voraussetzung für die Unterzeichnung ist die Abbildung und finanzielle Integration in der Kalkulation zur Kurabgabensatzung. Mit dem Grundsatzbeschluss wird das Amt Nord-Rügen beauftragt in der nächsten Kalkulation bzw. Satzung (ab 01.01.2025) die Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Kurkarten zu berücksichtigen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung spricht sich für die gegenseitige Anerkennung der Kurkarten mit anderen Gemeinden der Insel Rügen ab 01.01.2025 aus und beauftragt das Amt Nord Rügen die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V