11.03.2020 - 6.1 Festlegung der Erheblichkeits- und Geringfügigk...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 11.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Maria Habersaat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeinde hat, bei vorliegenden Tatbeständen des § 48(2) KV M-V, unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Der § 48 KV M-V enthält eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe, die mit Zahlen auszufüllen sind. Die konkrete Festsetzung liegt im Ermessen der Gemeinde und ist mittels eines einfachen GV-Beschlusses zulässig.
Die Kämmerei empfiehlt die in der Anlage 2 genannten Festsetzungen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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271,3 kB
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