13.03.2024 - 6.3 Änderung der monatlichen Aufwandsentschädigung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V wurde am 11. Dezember 2023 neu beschlossen und tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen wurden wie folgt gefasst:

 

Gemeindewehrführer/in in amtsangehörigen Gemeinden

250,00 €

 

 

Stellvertretende/r Gemeindewehrführer/in

125,00 €

 

 

Gerätewart/in

100,00 €

 

 

Jugendfeuerwehrwart/in

125,00 €

 

Entschädigungssätze alt:

 

Gemeindewehrführer/in in amtsangehörigen Gemeinden

170,00 €

 

 

Stellvertretende/r Gemeindewehrführer/in

 85,00 €

 

 

Gerätewart/in

 42,50 €

 

 

Jugendfeuerwehrwart/in

 85,00 €

 

 

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 22.02.2024 hierzu beraten und einstimmig die folgende Beschlussfassung empfohen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wiek beschließt die Änderung der Zahlung einer monatlichen Aufwandspauschale in oben angegebener Höhe für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Wiek ab Januar 2024.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

9

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage