13.03.2024 - 6.9 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 13.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat am 18.1.2023 den Grundsatzbeschuss Nr. 101.07.276/23 über die Planung von 2 Freiflächenphotovoltaikanlagen bei Bischofsdorf und Lüttkevitz gefasst. Hierfür sind Bebauungspläne aufzustellen und der Flächennutzungsplan ist zu ändern.
Am 6.7.2023 wurden entsprechende städtebauliche Vorverträge mit dem Vorhabenträger geschlossen (Beschluss-Nummern 101.07.297/23 und 101.07.298/23 vom 26.4.2023). Die Planungen wurden beauftragt aufgrund der Vergabebeschlüsse 101.07.304/23 und 101.07.305/23 vom 26.4.2023.
Nunmehr liegt der Vorentwurf vor. Sie wurden am 7.2.204 im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr zustimmend beraten und zur Beschlussfassung empfohlen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 22.02.2024 hierzu beraten und einstimmig die folgende Beschlussfassung empfohlen.
Es wird über die Ausgleichsflächen in der eigenen Kommune gesprochen. Der Bauausschuss hatte sich hierzu bereits verständigt und zieht hier die Teiche in Betracht.
Frau Harder bitte um Einreichung von konkreten Vorschlägen an sie und gibt diese an das Amt weiter. Derzeit sind die Ausgleichspunkte auch noch nicht berechnet, sodass die Möglichkeiten der Maßnahmen noch nicht abgeschätzt werden kann.
Beschluss
Beschluss:
- Für einen Bereich nördlich von Wiek bei Lüttkevitz soll ein Bebauungsplan zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Änderung der Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in Sondergebiete für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die Vorentwürfe der Planung und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4(1) BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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